Wie
den Schulhausbau finanzieren?
von
Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges
Journal aus Chemnitz! | 18.11.2008
Chemnitz
will Schulen sanieren, doch woher das Geld nehmen?
Die Stadt Chemnitz will verstärkt
nunmehr auch Grund- und
Mittelschulen sanieren. Die Gelder waren im Haushalt eingestellt, die
Fördermittelanträge gestellt. Für das Fliesen der Mittel
und somit der Baubeginn stehen jedoch derzeit die Ampeln auf
Rot, seit das Kultusministerium Sachsen im Frühjahr 2008 eine neue
Förderrichtlinie
herausgab und die Stadt Haushaltkürzungen wegen zu erwartender
sinkender Einnahmen avisierte.
Geschichtliches
...
Beginnend mit dem Jahr 1999 und sich
zunehmend verstärkend in den
Jahren 2000 bis 2002 prallten die unterschiedlichen Vorstellungen zur
Reaktion auf das bevorstehende Geburtenloch [1] mit ungewohnter
Härte aufeinander. Während vorwiegend auf ökonomische
Kennziffern abziehlende und auf einer prognostizierten Dauerhaftigkeit
des Geburtenrückganges basierende Auffassungen von Politikern und
Verwaltungsmitarbeitern - wie vorab schon bei den KiTas - auf
Zentralisation und einen Rückbau der Schulen und Lehrkräfte
setzten, wollten Eltern, Pädagogen und andere Politiker das Loch
als Chance für den Umbau des Bildungssystems zu kleineren Klassen
und geringeren Zügigkeiten einhergehend mit zusätzlichen
Bildungs- und Freizeitangeboten nutzen und die Dezentralisation zur
Wahrung möglichst kurzer Schulwege und Standortnähe
beibehalten.
Für eine "Effektivierung" des Schulnetzes sprachen vor allem
ökonomische Faktoren. Im kommunalen Bereich - dem Bereich der
Schulträger und somit Schulbetreiber - standen vor allem
Gebäudekosten im Fordergrund. So lockten gewaltige Einspaarungen
an Betriebskosten und der
Wegfall von enormen Sanierungsaufwendungen bei Einstellung des Weiterbetriebes
scheinbar "unbenötigter" und zum großem Teil noch
unsanierter Schulgebäude. Für die Schulaufsicht
- und damit dem Dienstherr der Pädagogen an Schulen - bedeutete
eine mögliche Halbierung der Lehrerzahl auch eine ungefähre
Halbierung der hierfür notwendigen Personalkosten
und damit eine deutliche Entlastung des Staatshaushaltes. Es gab aber
durchaus auch pädagogische
Gründe, die große Schulen sinnvoll erschienen ließen,
wie zum Beispiel ein umfangreichereicheres Kursangebot und eine
gezieltere und bessere Ausstattung.
Die Fürsprecher kleiner Klassen und geringerer Zügigkeiten
hatten als Plus u.a. auf ihrer Seite, dass Lehrer individueller auf die
Schüler eingehen konnten (Förderung von Schülern mit
Schwächen entspr. PISA bzw. besonderen Begabungen), die Kosten,
Zeiten und Gefahren langer
Schulwege gemindert wurden und dass die Wahrung der Schulen als
kulturelles Zentrum der Gemeinden und Stadtteile erhalten bleibt.
Kompromisse zwischen beiden Sichtweisen schienen weitgehend
ausgeschlossen.
Eine restriktives Vorgehen von Politik, Behörden und Verwaltung
bei der Umsetzung der Schrumpfung und Zentralisation des Schulnetzes
war genauso prägend für diese Zeit, wie die Flut von
Bürgerbegehren in fast allen größeren Städten
Sachsens als Reaktion hierauf.
Der Konflikt gipfelte in dem Erlass der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen (Schulnetzplanungsverordnung –
SchulnetzVO - gültig ab 31.10.2001) und im Gegenzug dem
Ausrufen eines
Volksantrages "Zukunft
braucht Schule" durch
Eltern- und Schülervertreter sowie Lehrern
(zunächst ohne Parteien!) Anfang 2001 (eingereicht am: 29.08.2001)
und seiner späteren
Forcierung zum Volksbegehren.
Im Jahr 2003 kam es schließlich nach Verhandlungen
zwischen Vertretern des Volksbegehrens, der gesetzlichen
Elternvertretungen und der CDU-Landtagsfraktion/Landesregierung zu
einem Kompromiß zwischen den
Elternvertretern und der Staatsregierung Sachsens, welcher sowohl
kleinere Klassenstärken und Zügigkeiten festschrieb, als auch
die Aufgabe eines nicht unerheblichen Teils der Schulen
als nicht mehr vermeidbar zulies. Die neuen günstigeren Klassenstärken
wurden als übergeordnetes Recht in das Schulgesetz aufgenommen,
statt wie bisher in einer ohne Beteiligung des Parlarmentes
jederzeit vom Kultusminister änderbaren Verwaltungsvorschrift.
In der Folge kam es, einhergehend mit in einigen Regionen wieder stark
steigenden Geburtenzahlen und den neuen Gesetzlichkeiten zu einer
relativen Stabilisierung in den Schulnetzen und einer Entspannung
zwischen den aufgeworfenen Fronten. Mölicherweise blieb deshalb
unbemerkt, dass die in Teilen nicht mehr
rechtskonforme [5]
und nicht mehr umsetzbare [6]
Schulnetzplanungsverordnung von keinem der drei seit 2003 einander
ablösenden Kultusminister den neuen Gesetzlichkeiten
angepasst wurde und folglich weiterhin Kenngrößen enthielt,
die zum einen den Stein des Anstosses für den 2000/2001
aufgebrochenen Konflikt gegeben hatten (Klassenrichtwert [2]) und die zum
anderen mit dem
neuen Gesetz nicht mehr vereinbar waren (Mindestschülerzahl
[3]
und Klassenteiler [4]).
Problematisch wurde das Ganze aber erst, als im Januar 2008 die "Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Förderung zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen
für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus
(Förderrichtlinie Schulhausbau – Föri SHB - Fassung gültig ab:
01.01.2008)
neu
verfasst und sofort restriktiv zur Anwendung gebracht wurde - und sich
hierbei ausgerechnet auf die Kenngrößen der überholten
Schulnetzplanungsverordnung bezog. Der Zeitunkt des Erlassens dieser
Richtlinie - rückwirkend zum 01.01.2008 (!) - nur wenige Tage nach der
Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Sachsen-LB, lässt
darüber hinaus viel Spielraum für Spekulationen zu Anlass und
Motivation der Änderung.
Bankenkrise
und Rezession
...
Beginnend
mit der Sachsenbank-Pleite kamen auf Sachsen - statt
geplanter Einnahmen aus der Bank - gravierende Kosten für deren
"Abwicklung" zu,
welche nunmehr entsprechend große Einsparungen in anderen
Bereichen erfordern. Ob diese Einsparzwänge der Auslöser
für die Änderungen in der Schulhausbauförderrichtline
waren, darüber lässt sich nur Orakeln. Offizielle
Bestätigungen diesbezüglich seitens des hierfür
federführenden damaligen Kultusminister Flath gibt es nicht.
Der Einsparzwang wuchs, als Sachsen sich nunmehr auch noch am
"Rettungspaket für die Banken" beteiligen musste. Auch hier kommen
auf Sachsen voraussichtlich gewaltige Forderungen zu, welche nur
entweder durch eine zusätzliche Schuldenaufnahme oder durch
Einsparungen im Haushalt kompensiert werden können.
Als wäre das alles nicht genug, ist Deutschland laut
veröffentlicher Wirtschaftsdaten nunmehr auch noch
in eine Rezession abgerutscht, was bedeutet, dass die Steuereinnahmen -
laut entsprechender Prognosen - in den nächsten Jahren drastisch
sinken werden. Dies betrifft den
Bund, die Länder und die Kommunen! Wenn jetzt an dem Motto "Sparen
statt neue Schulden" festgehalten wird, dürfte dies weitere
gravierende Einsparungen bedeuten. Wie sich dies auswirkt, spüren
bereits jetzt die Chemnitzer Ämter, welche entsprechend der
Vorgabe des
Finanz-Dezernenten derzeit Vorschläge und Vorlagen für
drastische Einsparungen in diesem und den nächsten Jahren vorlegen
sollen.
Die
Lehrer ...
In
den Jahren nach der Wende wurden seinerzeit unter dem Eindruck
gravierend
sinkender
Geburtenzahlen in nicht unerheblichen Maße Lehrerstellen
abgebaut. Auch die Lehrerausbildung wurde zunehmend beschränkt und
Lehrerstudienstandorte (z.B. Chemnitz) aufgeben.
Referendariatsanwärter mussten bis zu 3 Jahre auf ein
Referendariat warten. Ausgebildete "Neu"-Lehrer fanden einen viel zu
kleinen Einstellungskorrior vor und mussten teilweise in die alten
Bundesländer abwandern. Dieser Prozess wurde auch nicht umgekehrt,
als sich beginnend ab 1998 - und voll durchsetzend ab 2000 - die
Geburtenzahlen in Teilen Sachsens wieder kontinuierlich und deutlich
erhöhten.
Als der Kompromiss zum Volksbegehren erreicht wurde, war
eigentlich offensichtlich, dass durch die vom Gesetz ermöglichten
kleineren Klassen - zumindest mittelfristig - mehr Lehrerstellen
benötigt
würden. Ebenfalls sichtbar wurden zu diesem Zeitpunkt die Folgen
des zu kleinen Einstellungskorridors für junge Lehrer. Die
Altersstruktur verschlechterte sich in der Folge dramatisch und der
Zeitraum, ab dem
pro Jahr Abgänge in den Ruhestand von 5% bis 10% zu erwarten sind,
kam - und kommt weiterhin - bedrohlich immer näher. Doch auch dies
war
bisher
offensichtlich kein Grund zum energischen Gegensteuern.
Zwar wird derzeit der Einstellungskorridor zögernd
geringfügig erhöht und es wird auch leichter gemacht,
frühzeitiger eine Referendariatsstelle zu bekommen, allein es ist
wohl schon zu spät. Angesichts der Größenordnung von zu
erwartenden Altersabgängen und der dagegen gering wirkenden Anzahl
an Studienplätzen und -möglichkeiten in der Lehrerausbildung
scheint ein voller Ersatz kaum noch erreichbar.
Hinzu kommt, dass nicht nur Sachsen scheinar keine ausreichende
Vorsorge getroffen hat, sondern Lehrer deutschlandweit rar werden -
sofern
sie es nicht schon sind, wie z.B. in Hessen derzeit dramatisch
sichtbar. Bei dem
damit zuküntig zu erwartende "Kampf" um (jeden einzelnen) Lehrer
dürfte
angesichts unterschiedlichem Besoldungsniveau und unterschiedlicher
Handhabung der Verbeamtung in Ost und West Sachsen wohl
eher schlechte Karten haben, was die Gefahr real erscheinen lässt,
dass nicht einmal alle der ohnehin schon zu wenigen Absolventen auch
wirklich in Sachsens Schulen ankommen.
Die
Abhängigkeit von Fördermitteln
...
Die Landgemeinden sind in den 20 Jahren bei
der Schulsanierung deutlich
weiter voran geschritten, als die großen Städte, die sich
einem viel größereren Umfange und einer viel
größeren Vielfalt von Sanierungsaufgaben auf allen Gebieten
sowohl des kommunalen Lebens gegenüber gestellt sahen, als auch
mit
den Gymnasien,
Förder- und Berufsschulen im Schulbereich selbst. Insbesondere die
Gymnasien und die überregionalen Berufsschulen banden bei den
Städten viel Geld -
Geld, welches kleinere Gemeinden in ihre Grund- oder Mittelschulen
stecken konnten.
Ohne Fördermittel wäre der bisher bewältigte
Sanierungsaufwand jedoch nicht erreichbar gewesen, weder für die
kleinen Gemeinden, noch für die großen Städte. Deshalb
kommt der Förderrichtlinie
für den Schulhausbau eine so hohe Bedeutung zu.
In dieser Förderrichtlinie werden unter § IV, Punkt 2 Abs. a)
als Zuwendungsvoraussetzungen die überholten und nicht mehr
umsetzbaren Kenngrößen der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen festgeschrieben.
Das Anziehen der Kenngrößen macht es - zumindest in der
Theorie - eigentlich unmöglich, dass irgendwo in Sachsen
nennenswert Fördermittel abgerufen werden können, da nur
Ausnahmen die
Vorgaben erreichen dürften und dies wahrscheinlich auch nur
zeitweise. Wohl um diese Konsequenz jedoch etwas zu mildern (oder nicht
ganz so
offensichtlich erscheinen zu lassen?) wurden für die Landgemeinden
Sonderregelungen und Ausnahmen bewilligt.
Es ist sowohl aus mathematischer wie auch aus rechtlicher Sicht schwer
nachvollziehbar, wie unter diesen Bedingungen überhaupt für
die Städte noch Fördermittel erreichbar sind.
Lehrermangel
oder Geldnot - oder beides?
Gerade noch durch die letzten PISA-Studie als erfolgreicher Sieger (als
"Einäugiger"
unter
den "Blinden"?) gefeiert, steuert Sachsen durch die Versäumnisse der letzten Jahre in der Lehrerpersonalpolitik längst zielstrebig
auf die gleichen Mißstände zu, wie sie bei den
Verlierern der Studie z.T. schon vorherrschen: Große Klassen
und/oder
Lehrermangel.
Größere Klassenstärken bedeutet, das man weniger Lehrer
benötigt, um den Unterricht abdecken zu können. In dem Wissen
darum, dass mit dem einsetzenden Lehrermangel der Unterricht im
vorhandenen Schulnetz nicht mehr abdeckbar sein wird, scheint man sich
auf den gleichen verhängnisvollen Weg begeben zu wollen, wie ihn
die viele alte und ein Teil der neuen Bundesländer seit Jahren
beschreiten: Statt eine massive Forcierung der Leherausbildung und dem
Zulassen einer - zeitlich begrenzten - gewissen Lehrer-Überdeckung
setzt man offensichtlich wieder auf eine weitere Ausdünnung des
Schulnetzes, weniger Standorte und größere Klassen.
Die Eltern Sachsens hatten mit dem Volksbegehren "Zukunft braucht Schule" klar gemacht, dass sie
keine weitere Ausdünnung
des Schulnetzes wollten, statt dessen aber kleinere Klassen und
geringere Zügigkeiten. Mit dem Kompromiss zum Volksbegehren und
den Änderungen des Schulgesetzes als Folge wurden die
Möglichkeiten für weitere Schulschliessungen erfreulicher
Weise stark begrenzt. Auf rechtlichem Weg bestehen somit nur noch wenig
Möglichkeiten, durch eine Schulnetzausdünnung auf den von der
Staatsregierung letztlich selbst verschuldeten Lehrermangel zu
reagieren. Effektiv in diesem Sinne dagegen scheint dagegen der Druck
über die
Fördermittel, auf welche die Kommunen angewiesen sind. Es ist
deshalb nicht ausschließbar, dass deswegen zu der neuen
Fördermittelbewilligung (oder besser -verweigerung?) gegriffen
wurde.
Die Finanzmittel sind vermutlich für das Land Sachsen und seine
Kommunen -
nicht zuletzt wegen Sachsenbankpleite, Finanzkrise und Rezession -
insgesamt in Zukunft knapper bemessen. Einsparungen erscheinen folglich
unumgänglich. Gerade die großen Posten der Lehrerbesoldung
auf Landesebene und der Schulhaussanierungen bei den Kommunen
mögen da schier unbremsbare Begehrlichkeiten bei einigen "Gesundsparern"
wecken. Unabhängig
davon, ob von jenen tatsächlich überblickt wird, welche
langfristigen Folgen für das Bildungssystem und die
Folgegenerationen hieraus erwachsen, dürfte folglich nach wie vor
eine
recht starke Lobby bestehen, welche die scheinbaren
Einsparmöglichkeiten
(Spätfolgen natürlich nicht gegengerechnet!) als real
betrachtet und sie einzufordern gedenkt. Mit der Notwendigkeit zu
Einsparungen -
und scheinbar durch ein zu schmeichelhaftes PISA-Ergebnis sich bereits
vorab mit Absolution versehen fühlend - wächst auch der Druck
und der Wille, diesen Begehrlichkeiten Taten folgen zu lassen.
Was letztlich der Grund oder die
Motivation für die neue Fördermittelpolitik war, spielt
eigentlich nicht wirklich eine Rolle. Eine Rolle spielt, was hiermit
bewirkt wird! Wenn möglichweise den Landtagsabgeordneten die
Konsequenzen nicht klar waren und sind - dem Kultusministerium und
ihrem Minister hätten sie es sein müssen. Sie hätten
wissen müssen, dass die geforderten Kriterien nicht erfüllbar
sind. Sie hätten wissen müssen, dass die Kommunen auf die
Fördermittel angewiesen sind. Und sie hätten wissen
müssen, dass
Fördermittelverweigerung de Facto zu Schulschließungen
führen muss. Durch die gesetzlichen Elternvertretungen, wie den
Kreiselternrat Chemnitz, wurden sie außerdem nachdrücklich
hierauf aufmerksam gemacht.
Zusammenlegung von Schulbezirken
.......
In den Zwängen der
Fördermittelfalle gefangen, überlegt
Chemnitz derzeit u.a., die Grundschulbezirke zur "Optimierung der
Klassenstärken" paarweise zusammen zu legen. Damit könnte der
Durchschnitt der Klassenstärke sicher geringfügig
(vorraussichtlich in eine Region um 22 bis 22,5 Schüler/Klasse)
angehoben werden. Die vom Sächsischen Staatsministerium für
Kultus vorgegebenen 25 Schüler/Klasse (heftig umstrittener
Klassenrichtwert) würde die Stadt Chemnitz aber weiterhin so oder
so weit verfehlen. Selbst bei Aufgabe von fast
einem Drittel aller Chemnitzer Grundschulen - ein niemanden
vermittelbares Szenario - wäre vorraussichtlich nur ein Wert um
22,5 bis 23 Schüler/Klasse erreichbar.
In Bezug auf eine zeitlich befristete Kompensierung des zu erwartenden
Lehrermangels mag die Schulbezirkszusammenlegung aus Sicht der Eltern
und Schüler eine durchaus akzeptierbare Lösung sein, wenn
gleichzeitig entsprechende Anstrengungen zur Erhöhung der Anzahl
von Lehrerstudienplätzen und Referendariate sowie des
Einstellungskoridors erfolgen, nicht jedoch zur Lösung der
Fördermittelfrage und erst recht nicht, um Einsparungen zu
ermöglichen.
Der Lösung der Fördermittelfrage wird weiterhin der nicht
erreichbare Wert von 25 Schüler/Klasse entgegenstehen. Hier
muß eine grundsätzliche Lösung her. Das Sächsische
Schulgesetz zugrundelegend dürfte diese Lösung aber nur
bedeuten, dass der Klassenrichtwert drastisch abgesenkt oder - wie
eigentlich den Elternvertretungen einst zugesichert - ganz aufgegeben
wird. Es ist schwer vorstellbar, dass diese Konsequenz dem
Sächsischen Kultusministerium nicht bekannt sein sollte.
Eine
nicht unerhebliche Rolle dürfte darüber hinaus das Wort
"Vertrauen" spielen. Nur wenn ein derart großes Vertrauen in die
Schulaufsicht und den Schulträger erreicht werden kann, dass nicht
die Befürchtungen betreffs der Konsequenzen (Angst vor Schulschliessungen als Folge der
Anpassungen) die Oberhand behalten, werden Eltern sich möglicher
Weise für eine derartige Grundschulbezirkseffektivierung
erwärmen lassen können. Die Herstellung einer entsprechenden
Vertrauensbasis zum Schulträger mag momentan noch herstellbar
sein. Ein gleiches Vertrauen gegenüber der Schulaufsicht und dem
Sächsischen Staatsministerium für Kultus dürfte
allerdings angesichts des Beharrens auf der umstrittenen
Förderrichtlinie wohl eher in den Bereich des Unwahrscheinlichen
fallen.
Noch hat die Landesregerung Zeit, auf diesen Konflikt zu reagieren.
Doch
diese Zeit verrinnt ständig: Spätestens im Frühjahr 2009
dürfte deshalb dieses Thema - sofern nicht vorher eine
einvernehmliche Lösung gefunden worden ist - zu einem harten
Wahlkampfthema mutieren - Ausgang ungewiss!
Anhang:
[1] Geburtenloch
Nach der Wende brachen die
Geburtenzahlen
schlagartig massiv ein und erreichten in den Jahren 1992 bis 1996 mit
mit einem Drittel der Vorwendezahlen ihren absoluten Tiefpunkt. Die
Entwicklung in der Folge war regional unterschiedlich aber allgemein
von einem systematischen Anstieg geprägt. 2000 erreichte Chemnitz
wieder Geburtenzahlen von ca. 2/3 der Vorwendegeburten. Der Wert hat
sich entgegen anderen Vermutungen seitdem deutlich stabilisiert.
[2] Klassenrichtwert
Der Klassenrichtwert ist nach der
o.g.
Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom
Parlament!) gewählter Richtwert zur Klassenbildung, welcher eine
landesweit umzusetzende durchschnittliche Klassengröße
definiert. Er
war die heftigst umstrittene Kenngröße und sollte als
Ergebnis des Kopromisses zum Volksbegehren entsprechend der Neufassung
des Schulgesetzes seine Bedeutung für die Aufrechterhaltung von
Schulen vollständig verlieren.
[3] Mindestschülerzahl
Die
Mindestschülerzahl ist nach der o.g.
Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom
Parlament!) gewählter
Mindestwert für die Schülerzahl, die zur Einrichtung oder Fortführung
einer Klasse zu erreichen ist. Er
wurde im Rahmen der Schulgesetzänderung teilweise für
Folgeklassen (nach der Mindestzügigkeit) nach unten korrigiert!
Beispiele:
Nach dem Schulgesetz gilt:
1.
|
an Grundschulen für die erste einzurichtende Klasse je
Klassenstufe 15
Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 14
Schüler (in der Schulnetzplanungsverordnung: für alle
Klassen generell
15), |
2.
|
an
Mittelschulen für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je
Klassenstufe 20
Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 19
Schüler (in der
Schulnetzplanungsverordnung: für alle Klassen generell
20), |
3.
|
an
Gymnasien unverändert
20 Schüler je Klasse (in
der Schulnetzplanungsverordnung: für alle Klassen generell
20). |
[4] Klassenteiler
Der
Klassenteiler: Schülerzahl, ist nach der o.g.
Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom
Parlament!) gewählter
Richtwert für die Schülerzahl, ab der eine Klasse
regelmäßig geteilt werden soll. Er
wurde im Rahmen der Schulgesetzänderung durch den deutlich
niedriger angesetzten Wert für die Klassenobergrenze ersetzt!
Beispiele:
In allen Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28
Schüler unterrichtet. Demgegenüber standen in der
Schulnetzplanungsverordnung:
1.
|
an Grundschulen: für alle Klassen generell
33), |
2.
|
an
Mittelschulen: für alle
Klassen generell
33), |
3.
|
an
Gymnasien: für alle Klassen
generell
33). |
Der Wert wurde folglich um 5 Schüler pro
Klasse herabgesetzt, der Begriff des Klassenteilers durch den Begriff der Klassenobergrenze
ersetzt!
[5] Erläuterung, wieso die
Schulnetzplanungsverordnung rein rechtlich nicht mehr umsetzbar ist:
Die Obergrenze für Klassen ist im
Schulgesetz mit 28 festgelegt. Eine
Teilung (erst) mit 33, wie in der Verordnung beschrieben, ist somit
nach dem Gesetz nicht mehr zulässig!
[6] Erläuterung,
wieso die Schulnetzplanungsverordnung rein mathematisch nicht mehr
umsetzbar ist:
Der Richtwert ist eine rein rechnerische
Größe. Durch die
Veränderung des Spielraumes für die Klassenbildung ist er
nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung notwendiger Weise
auch deutlich nach unten zu korrigieren. Bei den Grundschlen stellt
sich dies zum Beispiel wie folgt dar:
| Früher: |
Klassenbildung:
zwischen 15 bis 33 |
Klassenrichtwert:
25 |
Mitte
zwischen Max und Min: 24 |
| Heute: |
Klassenbildung:
zwischen 15(14) bis 28 |
Richtwert:
? |
Mitte
zwischen Max und Min: 21,5 |
Es muß wohl ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die
Klassenrichtwerte in der Praxis überhaupt nicht erreichbar sind,
sofern man sich an die Werte für den Erhalt von Schulen
gemäß Schulgesetz hält. Dies ist eine rein mathematisch
begründete, objektive Tatsache, die von den
Schulträgern nicht veränderbar ist und auch auf
haushalttechnische Überlegungen und Wünsche keine
Rücksicht nimmt.
Die einzige überhaupt bestehende theoretische Möglichkeit
wäre, die Schulträger dazu zu verpflichten, jedes Jahr mit
sehr großem Aufwand die Schulbezirke so zu verändern,
daß man sich diesem Wert weitgehend annähert. Dies setzt
aber voraus, daß Ausnahmeanträge weitgehend ausgeschlossen
werden. Hierzu hat aber der Gesetzgeber dem Schulträger in den
letzten Jahren mit der Lockerung der Schulbezirke im Grundschulbereich
selber das letzte Mittel genommen. Wer würde denn jetzt keinen
Ausnahmeantrag stellen, wenn das erste Kind bereits in die eine Schule
geht und das andere infolge einer jährlichen
Schulbezirksänderung in eine andere Schule gehen soll?
Auch größere Schulen an sich lösen das Problem nicht.
Sie würden nur, in Abhängigkeit der Anzahl der
Schulschließungen, etwas näher an die die 25 herankommen
aber im Gegenzug mehr Kinder zur Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel zwingen.
In Chemnitz sind z.B. derzeit im Grundschulbereich 15 Klassen „zuviel“,
um den Klassenrichtwert von 25 Schülern/Klasse zu erreichen. Nun
könnte man meinen, wenn man 15 Grundschulen schließt,
wäre das Problem gelöst. Doch auch das ist ein Irrtum, weil
es nicht auf die Anzahl der Schulobjekte sondern auf die Anzahl der
Klassen (Verteilung pro Objekt) ankommt.
In chemnitz gibt es bereits heute mehrere große Grundschulen:
Einstein
GS
|
81
Schüler |
3 Züge
|
27,00 Schüler/Klasse |
| GS
Gablenz |
65
Schüler
|
3 Züge |
21,66
Schüler/Klasse |
| Grimm-GS |
74
Schüler |
3 Züge |
24,66
Schüler/Klasse |
| Heine-GS |
66
Schüler |
3 Züge |
22,00
Schüler/Klasse |
GS
Wittgesdorf
|
50
Schüler
|
2 Züge |
25,00 Schüler/Klasse |
| GS
Neruda |
50
Schüler |
2
Züge
|
25,00 Schüler/Klasse |
| Obere
Luise-GS |
57
Schüler
|
3 Züge
|
19,00
Schüler/Klasse |
Richter-GS
|
58
Schüler |
3 Züge |
19,33
Schüler/Klasse |
| Schloss-GS
|
88
Schüler
|
4 Züge
|
22,00
Schüler/Klasse |
| Summe |
589
Schüler
|
26 Züge |
22,65
Schüler/Klasse << 25,00
Schüler/Klasse |
Selbst
bei ausschließlicher Betrachtung nur der großen
Grundschulen beträgt der erreichbare Richtwert in Chemnitz also
lediglich 22,65 Schüler/Klasse.
Betrachtet man die „kleinen“ Grundschulen in Chemnitz, so wird
deutlich, daß die Überschreitung der Einzügigkeit das
weitaus größere Problem für den Klassenrichtwert ist,
als die Erreichung der Zulassung für die Einzügigkeit!
Der Grund für die Nichterreichbarkeit eines Klassenrichtwertes von
25 mit den gesetzlichen Vorgaben ist mathematisch einfach
erklärbar: Eine Vergrößerung bringt nur solange etwas,
bis die Klassenobergrenze überschritten ist, dann stürzt der
Durchschnitt wieder ab. Entscheidend ist bei großen Schulen
hierfür prozentual nur ein geringfügig günstigerer
Anteil, wie bei kleinen Schulen.
Quellen:
- Kreiselternrat Chemnitz und dessen Veröffentlichungen
- Stadtverwaltung Chemnitz und deren
Veröffentlichungen
- Staatsministerium für Kultus und dessen
Veröffentlichungen
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