Die Angebote von Muellers-Seiten! im Überblick: Muellers-Seiten!
|
Chemnitz-Report!
Lyricon  
Report Aktuell
 Reportagen        Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz!
Dienstag, 18.11.2008  

Sprachheilschule Chemnitz / Foto: a.m.Wie den Schulhausbau finanzieren?

von Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 18.11.2008


Chemnitz will Schulen sanieren, doch woher das Geld nehmen?

Die Stadt Chemnitz will verstärkt nunmehr auch Grund- und Mittelschulen sanieren. Die Gelder waren im Haushalt eingestellt, die Fördermittelanträge gestellt. Für das Fliesen der Mittel und somit der Baubeginn stehen jedoch derzeit die Ampeln auf Rot, seit das Kultusministerium Sachsen im Frühjahr 2008 eine neue Förderrichtlinie herausgab und die Stadt Haushaltkürzungen wegen zu erwartender sinkender Einnahmen avisierte.

Geschichtliches ...
Beginnend mit dem Jahr 1999 und sich zunehmend verstärkend in den Jahren 2000 bis 2002 prallten die unterschiedlichen Vorstellungen zur Reaktion auf das bevorstehende Geburtenloch [1] mit ungewohnter Härte aufeinander. Während vorwiegend auf ökonomische Kennziffern abziehlende und auf einer prognostizierten Dauerhaftigkeit des Geburtenrückganges basierende Auffassungen von Politikern und Verwaltungsmitarbeitern - wie vorab schon bei den KiTas - auf Zentralisation und einen Rückbau der Schulen und Lehrkräfte setzten, wollten Eltern, Pädagogen und andere Politiker das Loch als Chance für den Umbau des Bildungssystems zu kleineren Klassen und geringeren Zügigkeiten einhergehend mit zusätzlichen Bildungs- und Freizeitangeboten nutzen und die Dezentralisation zur Wahrung möglichst kurzer Schulwege und Standortnähe beibehalten.
Für eine "Effektivierung" des Schulnetzes sprachen vor allem ökonomische Faktoren. Im kommunalen Bereich - dem Bereich der Schulträger und somit Schulbetreiber - standen vor allem Gebäudekosten im Fordergrund. So lockten gewaltige Einspaarungen an Betriebskosten und der Wegfall von enormen Sanierungsaufwendungen
bei Einstellung des Weiterbetriebes scheinbar "unbenötigter" und zum großem Teil noch unsanierter Schulgebäude. Für die Schulaufsicht - und damit dem Dienstherr der Pädagogen an Schulen - bedeutete eine mögliche Halbierung der Lehrerzahl auch eine ungefähre Halbierung der hierfür notwendigen Personalkosten und damit eine deutliche Entlastung des Staatshaushaltes. Es gab aber durchaus auch pädagogische Gründe, die große Schulen sinnvoll erschienen ließen, wie zum Beispiel ein umfangreichereicheres Kursangebot und eine gezieltere und bessere Ausstattung.
Die Fürsprecher kleiner Klassen und geringerer Zügigkeiten hatten als Plus u.a. auf ihrer Seite, dass Lehrer individueller auf die Schüler eingehen konnten (Förderung von Schülern mit Schwächen entspr. PISA bzw. besonderen Begabungen), die Kosten, Zeiten und Gefahren langer Schulwege gemindert wurden und dass die Wahrung der Schulen als kulturelles Zentrum der Gemeinden und Stadtteile erhalten bleibt.
Kompromisse zwischen beiden Sichtweisen schienen weitgehend ausgeschlossen. Eine restriktives Vorgehen von Politik, Behörden und Verwaltung bei der Umsetzung der Schrumpfung und Zentralisation des Schulnetzes war genauso prägend für diese Zeit, wie die Flut von Bürgerbegehren in fast allen größeren Städten Sachsens als Reaktion hierauf.

Der Konflikt gipfelte in dem Erlass der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen (Schulnetzplanungsverordnung – SchulnetzVO - gültig ab 31.10.2001) und im Gegenzug dem Ausrufen eines Volksantrages
"Zukunft braucht Schule" durch Eltern- und Schülervertreter sowie Lehrern (zunächst ohne Parteien!) Anfang 2001 (eingereicht am: 29.08.2001) und seiner späteren Forcierung  zum Volksbegehren.
Im Jahr 2003 kam es schließlich nach Verhandlungen zwischen Vertretern des Volksbegehrens, der gesetzlichen Elternvertretungen und der
CDU-Landtagsfraktion/Landesregierung zu einem Kompromiß zwischen den Elternvertretern und der Staatsregierung Sachsens, welcher sowohl kleinere Klassenstärken und Zügigkeiten festschrieb, als auch die Aufgabe eines nicht unerheblichen Teils der Schulen als nicht mehr vermeidbar zulies. Die neuen günstigeren Klassenstärken wurden als übergeordnetes Recht in das Schulgesetz aufgenommen, statt wie bisher in einer ohne Beteiligung des Parlarmentes jederzeit vom Kultusminister änderbaren Verwaltungsvorschrift.
In der Folge kam es, einhergehend mit in einigen Regionen wieder stark steigenden Geburtenzahlen und den neuen Gesetzlichkeiten zu einer relativen Stabilisierung in den Schulnetzen und einer Entspannung zwischen den aufgeworfenen Fronten. Mölicherweise blieb deshalb unbemerkt, dass die in
Teilen nicht mehr rechtskonforme [5] und nicht mehr umsetzbare [6] Schulnetzplanungsverordnung von keinem der drei seit 2003 einander ablösenden Kultusminister den neuen Gesetzlichkeiten angepasst wurde und folglich weiterhin Kenngrößen enthielt, die zum einen den Stein des Anstosses für den 2000/2001 aufgebrochenen Konflikt gegeben hatten (Klassenrichtwert [2]) und die zum anderen mit dem neuen Gesetz nicht mehr vereinbar waren (Mindestschülerzahl [3] und Klassenteiler [4]).
Problematisch wurde das Ganze aber erst, als im Januar 2008 die "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus (Förderrichtlinie Schulhausbau – Föri SHB -
Fassung gültig ab: 01.01.2008) neu verfasst und sofort restriktiv zur Anwendung gebracht wurde - und sich hierbei ausgerechnet auf die Kenngrößen der überholten Schulnetzplanungsverordnung bezog. Der Zeitunkt des Erlassens dieser Richtlinie - rückwirkend zum 01.01.2008 (!) - nur wenige Tage nach der Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Sachsen-LB, lässt darüber hinaus viel Spielraum für Spekulationen zu Anlass und Motivation der Änderung.

Bankenkrise und Rezession  ...
Beginnend mit der Sachsenbank-Pleite kamen auf Sachsen - statt geplanter Einnahmen aus der Bank - gravierende Kosten für deren "Abwicklung" zu, welche nunmehr entsprechend große Einsparungen in anderen Bereichen erfordern. Ob diese Einsparzwänge der Auslöser für die Änderungen in der Schulhausbauförderrichtline waren, darüber lässt sich nur Orakeln. Offizielle Bestätigungen diesbezüglich seitens des hierfür federführenden damaligen Kultusminister Flath gibt es nicht.
Der Einsparzwang wuchs, als Sachsen sich nunmehr auch noch am "Rettungspaket für die Banken" beteiligen musste. Auch hier kommen auf Sachsen voraussichtlich gewaltige Forderungen zu, welche nur entweder durch eine zusätzliche Schuldenaufnahme oder durch Einsparungen im Haushalt kompensiert werden können.
Als wäre das alles nicht genug, ist Deutschland laut veröffentlicher Wirtschaftsdaten nunmehr auch noch in eine Rezession abgerutscht, was bedeutet, dass die Steuereinnahmen - laut entsprechender Prognosen - in den nächsten Jahren drastisch sinken werden. Dies betrifft den Bund, die Länder und die Kommunen! Wenn jetzt an dem Motto "Sparen statt neue Schulden" festgehalten wird, dürfte dies weitere gravierende Einsparungen bedeuten. Wie sich dies auswirkt, spüren bereits jetzt die Chemnitzer Ämter, welche entsprechend der Vorgabe des Finanz-Dezernenten derzeit Vorschläge und Vorlagen für drastische Einsparungen in diesem und den nächsten Jahren vorlegen sollen.

Die Lehrer ...
In den Jahren nach der Wende wurden seinerzeit unter dem Eindruck gravierend sinkender Geburtenzahlen in nicht unerheblichen Maße Lehrerstellen abgebaut. Auch die Lehrerausbildung wurde zunehmend beschränkt und Lehrerstudienstandorte (z.B. Chemnitz) aufgeben. Referendariatsanwärter mussten bis zu 3 Jahre auf ein Referendariat warten. Ausgebildete "Neu"-Lehrer fanden einen viel zu kleinen Einstellungskorrior vor und mussten teilweise in die alten Bundesländer abwandern. Dieser Prozess wurde auch nicht umgekehrt, als sich beginnend ab 1998 - und voll durchsetzend ab 2000 - die Geburtenzahlen in Teilen Sachsens wieder kontinuierlich und deutlich erhöhten.
Als der Kompromiss zum Volksbegehren erreicht wurde, war eigentlich offensichtlich, dass durch die vom Gesetz ermöglichten kleineren Klassen - zumindest mittelfristig - mehr Lehrerstellen benötigt würden. Ebenfalls sichtbar wurden zu diesem Zeitpunkt die Folgen des zu kleinen Einstellungskorridors für junge Lehrer. Die Altersstruktur verschlechterte sich in der Folge dramatisch und der Zeitraum, ab dem pro Jahr Abgänge in den Ruhestand von 5% bis 10% zu erwarten sind, kam - und kommt weiterhin - bedrohlich immer näher. Doch auch dies war bisher offensichtlich kein Grund zum energischen Gegensteuern.
Zwar wird derzeit der Einstellungskorridor zögernd geringfügig erhöht und es wird auch leichter gemacht, frühzeitiger eine Referendariatsstelle zu bekommen, allein es ist wohl schon zu spät. Angesichts der Größenordnung von zu erwartenden Altersabgängen und der dagegen gering wirkenden Anzahl an Studienplätzen und -möglichkeiten in der Lehrerausbildung scheint ein voller Ersatz kaum noch erreichbar.
Hinzu kommt, dass nicht nur Sachsen scheinar keine ausreichende Vorsorge getroffen hat, sondern Lehrer deutschlandweit rar werden - sofern sie es nicht schon sind, wie z.B. in Hessen derzeit dramatisch sichtbar. Bei dem damit zuküntig zu erwartende "Kampf" um (jeden einzelnen) Lehrer dürfte angesichts unterschiedlichem Besoldungsniveau und unterschiedlicher Handhabung der Verbeamtung in Ost und West Sachsen wohl eher schlechte Karten haben, was die Gefahr real erscheinen lässt, dass nicht einmal alle der ohnehin schon zu wenigen Absolventen auch wirklich in Sachsens Schulen ankommen.


Die Abhängigkeit von Fördermitteln ...
Die Landgemeinden sind in den 20 Jahren bei der Schulsanierung deutlich weiter voran geschritten, als die großen Städte, die sich einem viel größereren Umfange und einer viel größeren Vielfalt von Sanierungsaufgaben auf allen Gebieten sowohl des kommunalen Lebens gegenüber gestellt sahen, als auch mit den Gymnasien, Förder- und Berufsschulen im Schulbereich selbst. Insbesondere die Gymnasien und die überregionalen Berufsschulen banden bei den Städten viel Geld - Geld, welches kleinere Gemeinden in ihre Grund- oder Mittelschulen stecken konnten.
Ohne Fördermittel wäre der bisher bewältigte Sanierungsaufwand jedoch nicht erreichbar gewesen, weder für die kleinen Gemeinden, noch für die großen Städte. Deshalb kommt der
Förderrichtlinie für den Schulhausbau eine so hohe Bedeutung zu.
In dieser Förderrichtlinie werden unter § IV, Punkt 2 Abs. a) als Zuwendungsvoraussetzungen die überholten und nicht mehr umsetzbaren Kenngrößen der
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen festgeschrieben.
Das Anziehen der Kenngrößen macht es - zumindest in der Theorie - eigentlich unmöglich, dass irgendwo in Sachsen nennenswert Fördermittel abgerufen werden können, da nur Ausnahmen die Vorgaben erreichen dürften und dies wahrscheinlich auch nur zeitweise. Wohl um diese Konsequenz jedoch etwas zu mildern (oder nicht ganz so offensichtlich erscheinen zu lassen?) wurden für die Landgemeinden Sonderregelungen und Ausnahmen bewilligt.
Es ist sowohl aus mathematischer wie auch aus rechtlicher Sicht schwer nachvollziehbar, wie unter diesen Bedingungen überhaupt für die Städte noch Fördermittel erreichbar sind.

Lehrermangel oder Geldnot - oder beides?
Gerade noch durch die letzten PISA-Studie als erfolgreicher Sieger (als "Einäugiger" unter den "Blinden"?) gefeiert, steuert Sachsen durch die Versäumnisse der letzten Jahre in der Lehrerpersonalpolitik längst zielstrebig auf die gleichen Mißstände zu, wie sie bei den Verlierern der Studie z.T. schon vorherrschen: Große Klassen und/oder Lehrermangel.
Größere Klassenstärken bedeutet, das man weniger Lehrer benötigt, um den Unterricht abdecken zu können. In dem Wissen darum, dass mit dem einsetzenden Lehrermangel der Unterricht im vorhandenen Schulnetz nicht mehr abdeckbar sein wird, scheint man sich auf den gleichen verhängnisvollen Weg begeben zu wollen, wie ihn die viele alte und ein Teil der neuen Bundesländer seit Jahren beschreiten: Statt eine massive Forcierung der Leherausbildung und dem Zulassen einer - zeitlich begrenzten - gewissen Lehrer-Überdeckung setzt man offensichtlich wieder auf eine weitere Ausdünnung des Schulnetzes, weniger Standorte und größere Klassen.
Die Eltern Sachsens hatten mit dem Volksbegehren
"Zukunft braucht Schule" klar gemacht, dass sie keine weitere Ausdünnung des Schulnetzes wollten, statt dessen aber kleinere Klassen und geringere Zügigkeiten. Mit dem Kompromiss zum Volksbegehren und den Änderungen des Schulgesetzes als Folge wurden die Möglichkeiten für weitere Schulschliessungen erfreulicher Weise stark begrenzt. Auf rechtlichem Weg bestehen somit nur noch wenig Möglichkeiten, durch eine Schulnetzausdünnung auf den von der Staatsregierung letztlich selbst verschuldeten Lehrermangel zu reagieren. Effektiv in diesem Sinne dagegen scheint dagegen der Druck über die Fördermittel, auf welche die Kommunen angewiesen sind. Es ist deshalb nicht ausschließbar, dass deswegen zu der neuen Fördermittelbewilligung (oder besser -verweigerung?) gegriffen wurde.
Die Finanzmittel sind vermutlich für das Land Sachsen und seine Kommunen - nicht zuletzt wegen Sachsenbankpleite, Finanzkrise und Rezession - insgesamt in Zukunft knapper bemessen. Einsparungen erscheinen folglich unumgänglich. Gerade die großen Posten der Lehrerbesoldung auf Landesebene und der Schulhaussanierungen bei den Kommunen mögen da schier unbremsbare Begehrlichkeiten
bei einigen "Gesundsparern" wecken. Unabhängig davon, ob von jenen tatsächlich überblickt wird, welche langfristigen Folgen für das Bildungssystem und die Folgegenerationen hieraus erwachsen, dürfte folglich nach wie vor eine recht starke Lobby bestehen, welche die scheinbaren Einsparmöglichkeiten (Spätfolgen natürlich nicht gegengerechnet!) als real betrachtet und sie einzufordern gedenkt. Mit der Notwendigkeit zu Einsparungen - und scheinbar durch ein zu schmeichelhaftes PISA-Ergebnis sich bereits vorab mit Absolution versehen fühlend - wächst auch der Druck und der Wille, diesen Begehrlichkeiten Taten folgen zu lassen.
Was
letztlich der Grund oder die Motivation für die neue Fördermittelpolitik war, spielt eigentlich nicht wirklich eine Rolle. Eine Rolle spielt, was hiermit bewirkt wird! Wenn möglichweise den Landtagsabgeordneten die Konsequenzen nicht klar waren und sind - dem Kultusministerium und ihrem Minister hätten sie es sein müssen. Sie hätten wissen müssen, dass die geforderten Kriterien nicht erfüllbar sind. Sie hätten wissen müssen, dass die Kommunen auf die Fördermittel angewiesen sind. Und sie hätten wissen müssen, dass Fördermittelverweigerung de Facto zu Schulschließungen führen muss. Durch die gesetzlichen Elternvertretungen, wie den Kreiselternrat Chemnitz, wurden sie außerdem nachdrücklich hierauf aufmerksam gemacht.

Zusammenlegung von Schulbezirken  .......
In den Zwängen der Fördermittelfalle gefangen, überlegt Chemnitz derzeit u.a., die Grundschulbezirke zur "Optimierung der Klassenstärken" paarweise zusammen zu legen. Damit könnte der Durchschnitt der Klassenstärke sicher geringfügig (vorraussichtlich in eine Region um 22 bis 22,5 Schüler/Klasse) angehoben werden. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen 25 Schüler/Klasse (heftig umstrittener Klassenrichtwert) würde die Stadt Chemnitz aber weiterhin so oder so weit verfehlen. Selbst bei Aufgabe von fast einem Drittel aller Chemnitzer Grundschulen - ein niemanden vermittelbares Szenario - wäre vorraussichtlich nur ein Wert um 22,5 bis 23 Schüler/Klasse erreichbar.
In Bezug auf eine zeitlich befristete Kompensierung des zu erwartenden Lehrermangels mag die Schulbezirkszusammenlegung aus Sicht der Eltern und Schüler eine durchaus akzeptierbare Lösung sein, wenn gleichzeitig entsprechende Anstrengungen zur Erhöhung der Anzahl von Lehrerstudienplätzen und Referendariate sowie des Einstellungskoridors erfolgen, nicht jedoch zur Lösung der Fördermittelfrage und erst recht nicht, um Einsparungen zu ermöglichen.
Der Lösung der Fördermittelfrage wird weiterhin der nicht erreichbare Wert von 25 Schüler/Klasse entgegenstehen. Hier muß eine grundsätzliche Lösung her. Das Sächsische Schulgesetz zugrundelegend dürfte diese Lösung aber nur bedeuten, dass der Klassenrichtwert drastisch abgesenkt oder - wie eigentlich den Elternvertretungen einst zugesichert - ganz aufgegeben wird. Es ist schwer vorstellbar, dass diese Konsequenz dem Sächsischen Kultusministerium nicht bekannt sein sollte.
Eine nicht unerhebliche Rolle dürfte darüber hinaus das Wort "Vertrauen" spielen. Nur wenn ein derart großes Vertrauen in die Schulaufsicht und den Schulträger erreicht werden kann, dass nicht die Befürchtungen betreffs der Konsequenzen (Angst vor Schulschliessungen als Folge der Anpassungen) die Oberhand behalten, werden Eltern sich möglicher Weise für eine derartige Grundschulbezirkseffektivierung erwärmen lassen können. Die Herstellung einer entsprechenden Vertrauensbasis zum Schulträger mag momentan noch herstellbar sein. Ein gleiches Vertrauen gegenüber der Schulaufsicht und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus dürfte allerdings angesichts des Beharrens auf der umstrittenen Förderrichtlinie wohl eher in den Bereich des Unwahrscheinlichen fallen.
Noch hat die Landesregerung Zeit, auf diesen Konflikt zu reagieren. Doch diese Zeit verrinnt ständig: Spätestens im Frühjahr 2009 dürfte deshalb dieses Thema - sofern nicht vorher eine einvernehmliche Lösung gefunden worden ist - zu einem harten Wahlkampfthema mutieren - Ausgang ungewiss!



 

Anhang:

[1] Geburtenloch
Nach der Wende brachen die Geburtenzahlen schlagartig massiv ein und erreichten in den Jahren 1992 bis 1996 mit mit einem Drittel der Vorwendezahlen ihren absoluten Tiefpunkt. Die Entwicklung in der Folge war regional unterschiedlich aber allgemein von einem systematischen Anstieg geprägt. 2000 erreichte Chemnitz wieder Geburtenzahlen von ca. 2/3 der Vorwendegeburten. Der Wert hat sich entgegen anderen Vermutungen seitdem deutlich stabilisiert.



[2] Klassenrichtwert                            
Der Klassenrichtwert ist nach der o.g. Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom Parlament!) gewählter Richtwert zur Klassenbildung, welcher eine landesweit umzusetzende durchschnittliche Klassengröße definiert. Er war die heftigst umstrittene Kenngröße und sollte als Ergebnis des Kopromisses zum Volksbegehren entsprechend der Neufassung des Schulgesetzes seine Bedeutung für die Aufrechterhaltung von Schulen vollständig verlieren.



[3] Mindestschülerzahl
Die Mindestschülerzahl ist nach der o.g. Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom Parlament!) gewählter Mindestwert für die Schülerzahl, die zur Einrichtung oder Fortführung einer Klasse zu erreichen ist. Er wurde im Rahmen der Schulgesetzänderung teilweise für Folgeklassen (nach der Mindestzügigkeit) nach unten korrigiert!

Beispiele:
              
Nach dem Schulgesetz gilt:
1.
an Grundschulen für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler  (in der Schulnetzplanungsverordnung: für alle Klassen generell 15),
2.
an Mittelschulen für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler (in der Schulnetzplanungsverordnung: für alle Klassen generell 20),
3.
an Gymnasien unverändert 20 Schüler je Klasse (in der Schulnetzplanungsverordnung: für alle Klassen generell 20).



[4] Klassenteiler
Der Klassenteiler: Schülerzahl,  ist nach der o.g. Schulnetzplanungsverordnung ein von der Verwaltung (vom SMK - nicht vom Parlament!) gewählter Richtwert für die Schülerzahl, ab der eine Klasse regelmäßig geteilt werden soll. Er wurde im Rahmen der Schulgesetzänderung durch den deutlich niedriger angesetzten Wert für die Klassenobergrenze ersetzt!
Beispiele:
In allen Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28 Schüler unterrichtet. Demgegenüber standen in der Schulnetzplanungsverordnung:
1.
an Grundschulen: für alle Klassen generell 33),
2.
an Mittelschulen: für alle Klassen generell 33),
3.
an Gymnasien: für alle Klassen generell 33).
Der Wert wurde folglich um 5 Schüler pro Klasse herabgesetzt, der Begriff des Klassenteilers durch den Begriff der Klassenobergrenze ersetzt!



[5] Erläuterung, wieso die Schulnetzplanungsverordnung rein rechtlich nicht mehr umsetzbar ist:
Die Obergrenze für Klassen ist im Schulgesetz mit 28 festgelegt. Eine Teilung (erst) mit 33, wie in der Verordnung beschrieben, ist somit nach dem Gesetz nicht mehr zulässig!



[6] Erläuterung, wieso die Schulnetzplanungsverordnung rein mathematisch nicht mehr umsetzbar ist:
Der Richtwert ist eine rein rechnerische Größe. Durch die Veränderung des Spielraumes für die Klassenbildung ist er nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung notwendiger Weise auch deutlich nach unten zu korrigieren. Bei den Grundschlen stellt sich dies zum Beispiel wie folgt dar:
Früher: Klassenbildung: zwischen  15 bis 33 Klassenrichtwert: 25 Mitte zwischen Max und Min: 24
Heute: Klassenbildung: zwischen 15(14) bis 28 Richtwert: ? Mitte zwischen Max und Min: 21,5

Es muß wohl ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Klassenrichtwerte in der Praxis überhaupt nicht erreichbar sind, sofern man sich an die Werte für den Erhalt von Schulen gemäß Schulgesetz hält. Dies ist eine rein mathematisch begründete, objektive  Tatsache, die von den Schulträgern nicht veränderbar ist und auch auf haushalttechnische Überlegungen und Wünsche keine Rücksicht nimmt.
Die einzige überhaupt bestehende theoretische Möglichkeit wäre, die Schulträger dazu zu verpflichten, jedes Jahr mit sehr großem Aufwand die Schulbezirke so zu verändern, daß man sich diesem Wert weitgehend annähert. Dies setzt aber voraus, daß Ausnahmeanträge weitgehend ausgeschlossen werden. Hierzu hat aber der Gesetzgeber dem Schulträger in den letzten Jahren mit der Lockerung der Schulbezirke im Grundschulbereich selber das letzte Mittel genommen. Wer würde denn jetzt keinen Ausnahmeantrag stellen, wenn das erste Kind bereits in die eine Schule geht und das andere infolge einer jährlichen Schulbezirksänderung in eine andere Schule gehen soll?
Auch größere Schulen an sich lösen das Problem nicht. Sie würden nur, in Abhängigkeit der Anzahl der Schulschließungen, etwas näher an die die 25 herankommen aber im Gegenzug mehr Kinder zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwingen.
In Chemnitz sind z.B. derzeit im Grundschulbereich 15 Klassen „zuviel“, um den Klassenrichtwert von 25 Schülern/Klasse zu erreichen. Nun könnte man meinen, wenn man 15 Grundschulen schließt, wäre das Problem gelöst. Doch auch das ist ein Irrtum, weil es nicht auf die Anzahl der Schulobjekte sondern auf die Anzahl der Klassen (Verteilung pro Objekt) ankommt.
In chemnitz gibt es bereits heute mehrere große Grundschulen:
Einstein GS
81 Schüler 3 Züge
27,00 Schüler/Klasse
GS Gablenz 65 Schüler
3 Züge 21,66 Schüler/Klasse
Grimm-GS 74 Schüler 3 Züge 24,66 Schüler/Klasse
Heine-GS 66 Schüler 3 Züge 22,00 Schüler/Klasse
GS Wittgesdorf
50 Schüler
2 Züge 25,00 Schüler/Klasse
GS Neruda 50 Schüler 2 Züge    
25,00 Schüler/Klasse
Obere Luise-GS     57 Schüler
3 Züge
19,00 Schüler/Klasse
Richter-GS
58 Schüler 3 Züge 19,33 Schüler/Klasse
Schloss-GS    88 Schüler
4 Züge
22,00 Schüler/Klasse
Summe 589 Schüler
26 Züge 22,65 Schüler/Klasse  <<  25,00 Schüler/Klasse
Selbst bei ausschließlicher Betrachtung nur der großen Grundschulen beträgt der erreichbare Richtwert in Chemnitz also lediglich  22,65 Schüler/Klasse.
Betrachtet man die „kleinen“ Grundschulen in Chemnitz, so wird deutlich, daß die Überschreitung der Einzügigkeit das weitaus größere Problem für den Klassenrichtwert ist, als die Erreichung der Zulassung für die Einzügigkeit!
Der Grund für die Nichterreichbarkeit eines Klassenrichtwertes von 25 mit den gesetzlichen Vorgaben ist mathematisch einfach erklärbar: Eine Vergrößerung bringt nur solange etwas, bis die Klassenobergrenze überschritten ist, dann stürzt der Durchschnitt wieder ab. Entscheidend ist bei großen Schulen hierfür prozentual nur ein geringfügig günstigerer Anteil, wie bei kleinen Schulen.


                       
                    



Quellen:
- Kreiselternrat Chemnitz
und dessen Veröffentlichungen
- Stadtverwaltung Chemnitz
und deren Veröffentlichungen
- Staatsministerium für Kultus und dessen Veröffentlichungen



 Veröffentlicht am Dienstag, 18. Nov. 2008 in: | Chemnitz-Report!
| Landespolitik | Kommunalpolitik | Schulhausbau | Schulnetz | Schulgesetz | Stadtrat | Konzeptionen |
muellers-seiten dipl-ing-andreas-mueller-beratender-ingenieur nageldesign-by-kathrin-mueller ad(h)s-krankheit oder gabe hartz-IV - fördern und fordern
Copyright_DerZirkel64