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Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz!
Mittwoch, 08.01.2003

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Müller

Kompromiß zum Chemnitzer Bürgerbegehren "Stoppt Schulschließungen"

von Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 08.01.2003


Der Kompromiß zwischen Stadtrat und Kreiselternrat zum Bürgerbegehren in Chemnitz bildet die Grundlage für die Erstellung einer Schulnetzplanung durch die Chemnitzer Eltern!
Mit mehr als 18.000 Unterschriften, real gesammelt in weniger als 4 Wochen, war das Bürgerbegehren "Stoppt Schulschließungen" in Chemnitz überaus erfolgreich. Dennoch wurde Seitens des Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz, Herrn Dr. Peter Seifert (analog dem Leipziger SPD-Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee in Leipzig für das dort laufende Bürgerbegehren) ein "Rechtsgutachten" in Auftrag gegeben, was aufgabenstellungsgemäß nachwies, daß das Bürgerbegehren "rechtswidrig" und deswegen abschlägig zu bescheiden sei (wieder analog wie Leipzig!).
Im Gegensatz zu Leipzig, wo Bürgerbegehren/Elternschaft gegen die Stadt klagten, fanden sich aber in Chemnitz auf Wunsch des Kreiselternrates Chemnitz Spitzenvertreter der Fraktionen des Chemnitzer Stadtrates und die Vertreter des Chemnitzer Bürgerbegehrens  (alle Vorstandsmitglieder des Kreiselternrat Chemnitz) und vereinbarten ein Treffen in der Gaststätte "MIRARMAR", um dort einen Kompromiß zu suchen!
Dieser Kompromiß wurde gefunden und besagte sinngemäß nichts anderes, als daß es ohne Klage hingenommen werden soll, daß der Stadtrat das Bürgerbegehren ablehnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Stadtrat, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Kreiselternrat zu erarbeitenden Schulnetz-Pläne ernsthaft zu berücksichtigen, d.h. wenn nichts rechtliches dagegen spricht, diese auch übernimmt!


Der von allen Fraktionen getragene Kompromiß lautet wie folgt:

"Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

1. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerbegehrens) "Stoppt Schulschließungen!" wird für unzulässig erklärt.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Bis zum Jahresende 2001 eine fortgeschriebene "Schulnetzplanung für die Grund- und Mittelschulen in Trägerschaft der Stadt Chemnitz bis zum Jahr 2010" auf Grundlage des Beschluß B-541/2000 vom 06.12.2000 vorzulegen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Rahmenplanung" des Kreiselternrates Chemnitz, die sich auch auf die Grund- und Mittelschulstandorte beziehen, für die ab dem 10.01.2001 konkrete Schulaufhebungsbeschlüsse gefasst wurden, finden bei der Überarbeitung der Schulnetzplanung Beachtung.
Bis zum Beschluß des Stadtrates über die fortgeschriebene Rahmenplanung für die Grund- und Mittelschulen der Stadt Chemnitz  erfolgen keine Einzelbeschlüsse zur Schließung von Schulen."



So bekam der Chemnitzer Kreiselternrat die Legitimation für eine eigene Schulnetzplanung, welche dann später auch vom Stadtrat Chemnitz in den Kernpunkten übernommen und sich über das Haushaltkonsolidierungskonzept hinweg bis zur Genehmigung durch das sächsische Kultusministerium durchsetzen konnte.


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