
Kompromiß zum Chemnitzer
Bürgerbegehren "Stoppt
Schulschließungen"
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 08.01.2003
Der Kompromiß zwischen
Stadtrat und Kreiselternrat zum Bürgerbegehren in Chemnitz bildet
die Grundlage für die Erstellung einer Schulnetzplanung durch die
Chemnitzer Eltern!
Mit mehr als 18.000
Unterschriften, real gesammelt in weniger als 4 Wochen, war das
Bürgerbegehren "Stoppt Schulschließungen" in Chemnitz
überaus erfolgreich. Dennoch wurde Seitens des
Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz, Herrn Dr. Peter Seifert
(analog dem Leipziger SPD-Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee in
Leipzig für das dort laufende Bürgerbegehren) ein
"Rechtsgutachten" in Auftrag gegeben, was
aufgabenstellungsgemäß nachwies, daß das
Bürgerbegehren "rechtswidrig" und deswegen abschlägig zu
bescheiden sei (wieder analog wie Leipzig!).
Im Gegensatz zu Leipzig, wo Bürgerbegehren/Elternschaft gegen die
Stadt klagten, fanden sich aber in Chemnitz auf Wunsch des
Kreiselternrates Chemnitz Spitzenvertreter der Fraktionen des
Chemnitzer Stadtrates und die Vertreter des Chemnitzer
Bürgerbegehrens (alle Vorstandsmitglieder des Kreiselternrat
Chemnitz) und vereinbarten ein Treffen in der Gaststätte
"MIRARMAR", um dort einen Kompromiß zu suchen!
Dieser Kompromiß wurde gefunden und besagte sinngemäß
nichts anderes, als daß es ohne Klage hingenommen werden soll,
daß der Stadtrat das Bürgerbegehren ablehnt. Im Gegenzug
verpflichtet sich der Stadtrat, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
vom Kreiselternrat zu erarbeitenden Schulnetz-Pläne ernsthaft zu
berücksichtigen, d.h. wenn nichts rechtliches dagegen spricht,
diese auch übernimmt!
Der von allen Fraktionen getragene Kompromiß lautet wie folgt:
"Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides
(Bürgerbegehrens) "Stoppt Schulschließungen!" wird für
unzulässig erklärt.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Bis zum Jahresende 2001 eine fortgeschriebene "Schulnetzplanung
für die Grund- und Mittelschulen in Trägerschaft der Stadt
Chemnitz bis zum Jahr 2010" auf Grundlage des Beschluß B-541/2000
vom 06.12.2000 vorzulegen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Rahmenplanung" des Kreiselternrates
Chemnitz, die sich auch auf die Grund- und Mittelschulstandorte
beziehen, für die ab dem 10.01.2001 konkrete
Schulaufhebungsbeschlüsse gefasst wurden, finden bei der
Überarbeitung der Schulnetzplanung Beachtung.
Bis zum Beschluß des Stadtrates über die fortgeschriebene
Rahmenplanung für die Grund- und Mittelschulen der Stadt
Chemnitz erfolgen keine Einzelbeschlüsse zur
Schließung von Schulen."
So bekam der Chemnitzer Kreiselternrat die Legitimation für eine
eigene Schulnetzplanung, welche dann später auch vom Stadtrat
Chemnitz in den Kernpunkten übernommen und sich über das
Haushaltkonsolidierungskonzept hinweg bis zur Genehmigung durch das
sächsische Kultusministerium durchsetzen konnte.
|
|