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Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz!
Mittwoch, 08.01.2003

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Müller

Wie der Weg beim Volksantrag "Zukunft braucht Schule" zum Ziel wurde

von Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 08.01.2003


Warum und mit welchem Realziel wurde der Volksantrag gestartet ? Wie wurde das Ziel später im Zuge der Durchführung des Volksbegehrens neu interprätiert ?
Zur Situation:
In Sachsen waren zuerst die Kreisfreien Städte, später dann die Landkreise, aufgefordert, Schulnetzpläne aufzustellen und hierbei das Schulnetz unter Bezug auf sinkende Schülerzahlen massiv zu schrumpfen und auszudünnen. Dabei litt die Vorgehensweise zur Durchsetzung der Schulnetzpläne/Schließungsabsichten unter folgenden Grundfehlern:
- gravierenden organisatorischen und taktischen Mängeln
- teilweise unter völliger Mißachtung der gesetzlichen Mitwirkungsregularien
- einer sehr, sehr harten Auslegung der Gesetzlichkeiten zugunsten von Schließungen.
Die Bevölkerung wurde nicht systhematisch auf das Problem Demographie und Rückbau vorbereitet, nicht oder kaum in die Neugestaltung des Schulnetzes einbezogen - sie wurde nicht mitgenommen. Die Eltern und Schüler sahen sich nicht nur mit den Problemen der Schulschließungen, der gravierenden Ausdünnung der Schullandschaft und der damit verbundenen dramatischen Verlängerung der Schulwege konfrontiert, sondern fühlten sich übergangen, mißachtet und hilflos. Dies führte zu einer sehr gespannten Situation in der sächsischen Bevölkerung, was sich letztlich in den unterschiedlichsten Protestformen öffentlich artikullierte und wochenlang die Medienberichterstattung prägte.


Ziel:
Vier grundsätzlichen Entwicklungen/Befürchtungen galt es mit der Aufstellung des Volksantrages entgegenzutreten:
Punkt
Die geplante Ausdünnung der Schullandschaft geht zu weit und nimmt keine Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten und Befindlichkeiten.
Punkt Die Schulwege verkomplizieren und verlängern sich dramatisch
Punkt Die geplante Ausdünnung der Schullandschaft führt bei wieder steigenden Schülerzahlen zu übervollen Klassen und Schulen, analog wie bei den Kindertagesstätten, wo dieser Prozess bereits einsetzte.
Punkt Die Rahmenbedingungen für Schulnetzplanungen sind bis dato nur in "willkürlich" und "kurzfristig" änderbaren Richtlinien festgelegt gewesen. Es war deshalb zu befürchten, das Schulnetzplanung zukünftig nur noch nach Kassenlage erfolgen könnte!


Weg:
Diese Ziele in einen einfachen Kontext als Frage so zu formulieren, daß sie rechtlich Bestand behält und die Ziele damit tatsächlich abgesichert werden können, erwies sich als unwahrscheinlich schwer. Deshalb wurde sich schließlich dafür entschieden, ausgewählte Rahmenbedingungen zu fordern, die genau dies absichern helfen könnten:
Punkt
Möglichkeit zum jahrgangsübergreifenden Unterricht an Grundschulen
Punkt Möglichkeit zur Einzügigkeit bei Mittelschulen
Punkt Möglichkeit zur Zweizügigkeit an Gymnasien
Punkt Möglichkeit zur Einrichtung und Betreibung von gemeinsamen Schulen (Schulverbünde)
Punkt Einschränkungen und Auflagen für die Schulaufsicht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Schulnetzplänen, insbesondere bezüglich der Möglichkeiten einer Verweigerung der Genehmigung.
Punkt Absenkung der Mindestschülerzahl und Klassenobergrenze sowie deren Festschreibung im Gesetz.
Diese Formulierungen gingen in ihrer Wirkungsweise (im Falle einer Umsetzung) weiter, als die eigentliche Zielrichtung der Ersteller/Initiatoren des Volksantrages. Dies hatte den Grund, daß die damalige Verfahrensweise auf zielführende Verhandlungen bereits nach dem Volksantrag (unter Verzicht auf die Durchführung eines Volksbegehrens/Volksentscheides) ausgelegt war. Hiermit sollte der Verhandlungskommission aufgebbare Verhandlungsmasse zur Verfügung gestellt werden, um bei einem Kompromiß das Optimale zu erreichen, d.h. die o.g. vier grundsätzlichen Entwicklungen im Sinne der Eltern und Schüler zu regeln.


Wie der Weg zum Ziel wurde, statt daß der Weg zum Ziel führte:
Mit der zunehmenden "Parteipolitisierung" des Volksantrages und insbesondere nach dem Scheitern der Verhandlungen zum Volksantrag wurden diese überhöhten Forderungen zunehmend als eigentliche Ziele propagiert und mit schulpolitischen Inhalten der Unterstützerparteien vermengt. Damit wurde nicht nur der Weg zum Ziel gemacht sondern auch viele der wirklichen Intentionen in den Hintergrund gedrängt.


Zwei Beispiele, die es besonders deutlich machen, wie der Weg zum Ziel gemacht wurde:
Nicht kleine Klassen und Schulen waren das Ziel, sondern die Vermeidung zu großer Klassen und Schulen im Zuge der zu erwartenden Minderkapazitäten bei Wiederansteigen der Schülerzahlen!
Nicht jahrgangsübergreifender Unterricht, einzügige Mittelschulen, zweizügige Gymnasien und Schulverbünde waren das Ziel, sondern Lösungen für das Geburtenloch und die Vermeidung der Schließung zu vieler Schulen und damit zu langer und unsicherer Schulwege!


Mit dem Erreichen des Kompromisses zwischen Elternräten und Landesregierung waren die eigentlichen Ziele in großem Umfang erreicht worden. Nun kommt es in der Zukunft darauf an, daß dies auch im Interesse der Kinder umgesetzt wird und nicht irgendwann wieder die Schraube zurück gedreht wird.
Die Genehmigungen zu den Schulnetzplanungen lassen trotz aller ihrer Härten auf einen guten Weg für die Zukunft hoffen.

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