
Wie der Weg beim Volksantrag
"Zukunft braucht Schule" zum Ziel wurde
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 08.01.2003
Warum und mit welchem Realziel
wurde der Volksantrag gestartet ? Wie wurde das Ziel später im
Zuge der Durchführung des Volksbegehrens neu interprätiert ?
Zur Situation:
In Sachsen waren zuerst die Kreisfreien Städte, später dann
die Landkreise, aufgefordert, Schulnetzpläne aufzustellen und
hierbei das Schulnetz unter Bezug auf sinkende Schülerzahlen
massiv zu schrumpfen und auszudünnen. Dabei litt die
Vorgehensweise zur Durchsetzung der
Schulnetzpläne/Schließungsabsichten unter folgenden
Grundfehlern:
- gravierenden organisatorischen und taktischen Mängeln
- teilweise unter völliger Mißachtung der gesetzlichen
Mitwirkungsregularien
- einer sehr, sehr harten Auslegung der Gesetzlichkeiten zugunsten von
Schließungen.
Die Bevölkerung wurde nicht systhematisch auf das Problem
Demographie und Rückbau vorbereitet, nicht oder kaum in die
Neugestaltung des Schulnetzes einbezogen - sie wurde nicht mitgenommen.
Die Eltern und Schüler sahen sich nicht nur mit den Problemen der
Schulschließungen, der gravierenden Ausdünnung der
Schullandschaft und der damit verbundenen dramatischen
Verlängerung der Schulwege konfrontiert, sondern fühlten sich
übergangen, mißachtet und hilflos. Dies führte zu einer
sehr gespannten Situation in der sächsischen Bevölkerung, was
sich letztlich in den unterschiedlichsten Protestformen öffentlich
artikullierte und wochenlang die Medienberichterstattung prägte.
Ziel:
Vier grundsätzlichen Entwicklungen/Befürchtungen galt es mit
der Aufstellung des Volksantrages entgegenzutreten:

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Die geplante Ausdünnung
der Schullandschaft geht zu weit und nimmt keine Rücksicht auf
örtliche
Gegebenheiten und Befindlichkeiten. |
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Die Schulwege verkomplizieren und
verlängern sich dramatisch |
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Die geplante Ausdünnung
der Schullandschaft führt bei wieder steigenden Schülerzahlen
zu
übervollen Klassen und Schulen, analog wie bei den
Kindertagesstätten,
wo dieser Prozess bereits einsetzte. |
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Die Rahmenbedingungen für
Schulnetzplanungen sind bis dato nur in "willkürlich" und
"kurzfristig"
änderbaren Richtlinien festgelegt gewesen. Es war deshalb zu
befürchten, das Schulnetzplanung zukünftig nur noch nach
Kassenlage
erfolgen könnte! |
Weg:
Diese Ziele in einen einfachen Kontext als Frage so zu formulieren,
daß sie rechtlich Bestand behält und die Ziele damit
tatsächlich abgesichert werden können, erwies sich als
unwahrscheinlich schwer. Deshalb wurde sich schließlich
dafür entschieden, ausgewählte Rahmenbedingungen zu fordern,
die genau dies absichern helfen könnten:

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Möglichkeit zum
jahrgangsübergreifenden Unterricht an Grundschulen
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Möglichkeit zur Einzügigkeit
bei Mittelschulen
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Möglichkeit zur Zweizügigkeit an
Gymnasien |
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Möglichkeit
zur Einrichtung und Betreibung von
gemeinsamen Schulen (Schulverbünde) |
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Einschränkungen und Auflagen für
die Schulaufsicht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
von
Schulnetzplänen, insbesondere bezüglich der
Möglichkeiten einer
Verweigerung der Genehmigung. |
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Absenkung
der Mindestschülerzahl und Klassenobergrenze
sowie deren Festschreibung im Gesetz. |
Diese Formulierungen gingen in
ihrer Wirkungsweise (im Falle einer Umsetzung) weiter, als die
eigentliche Zielrichtung der Ersteller/Initiatoren des Volksantrages.
Dies hatte den Grund, daß die damalige Verfahrensweise auf
zielführende Verhandlungen bereits nach dem Volksantrag (unter
Verzicht auf die Durchführung eines
Volksbegehrens/Volksentscheides) ausgelegt war. Hiermit sollte der
Verhandlungskommission aufgebbare Verhandlungsmasse zur Verfügung
gestellt werden, um bei einem Kompromiß das Optimale zu
erreichen, d.h. die o.g. vier grundsätzlichen Entwicklungen im
Sinne der Eltern und Schüler zu regeln.
Wie der Weg zum Ziel wurde, statt daß der Weg
zum Ziel führte:
Mit der zunehmenden "Parteipolitisierung" des Volksantrages und
insbesondere nach dem Scheitern der Verhandlungen zum Volksantrag
wurden diese überhöhten Forderungen zunehmend als eigentliche
Ziele propagiert und mit schulpolitischen Inhalten der
Unterstützerparteien vermengt. Damit wurde nicht nur der Weg zum
Ziel gemacht sondern auch viele der wirklichen Intentionen in den
Hintergrund gedrängt.
Zwei Beispiele, die es besonders deutlich machen, wie
der Weg zum Ziel gemacht wurde:
Nicht kleine Klassen und Schulen
waren das Ziel, sondern die Vermeidung zu
großer Klassen und Schulen im Zuge der zu
erwartenden Minderkapazitäten bei Wiederansteigen der
Schülerzahlen!
Nicht
jahrgangsübergreifender Unterricht, einzügige Mittelschulen,
zweizügige Gymnasien und Schulverbünde waren
das Ziel, sondern Lösungen für
das Geburtenloch und die Vermeidung der Schließung zu vieler
Schulen und damit zu langer
und unsicherer Schulwege!
Mit dem Erreichen des Kompromisses zwischen Elternräten und
Landesregierung waren die eigentlichen Ziele in großem Umfang
erreicht worden. Nun kommt es in der Zukunft darauf an, daß dies
auch im Interesse der Kinder umgesetzt wird und nicht irgendwann wieder
die Schraube zurück gedreht wird.
Die Genehmigungen zu den Schulnetzplanungen lassen trotz aller ihrer
Härten auf einen guten Weg für die Zukunft hoffen.
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