
Wie kam es zum Volksantrag "Zukunft
braucht Schule"?
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 08.01.2003
In den im Landtag
stattfindenden "Treffen der Schulinitiativen" wurden die Probleme
bezüglich des sächsischen Schulnetzes sehr emotional
diskutiert, Lösungsvorschläge aber nicht gebracht. Der Antrag
von Elternräten, einen Volksantrag zu starten, traf auf
überraschend großen Widerstand und
Bedenkenäußerungen seitens der Veranstalter, insbesondere
der beiden Vertreter der PDS. Da eine Abstimmung im Rahmen der
Veranstaltung nicht möglich gemacht wurde, fand im Anschluss ein
Treffen ohne Parteivertreter im "Chiaveri" statt, welches den
Volksantrag initiierte.
Mit der dramatischen Zuspitzung
der Situation um Schulschließungen in Sachsen 2000/1 kam es zur
Durchführung von "Treffen der Schulinitiativen", einer
Veranstaltungsserie der sächsischen PDS in Zusammenarbeit mit der
sächsischen SPD, zu der Elternvertreter, Lehrer, Schüler,
Funktionäre etc. aus ganz Sachsen an je einem Samstag im Quartal
eingeladen worden, um gemeinsam im Plenarsaal des Landtages über
die sächsische Schulpolitik zu diskutieren.
Beide Parteien schuffen mit den "Treffen der Schulinitiativen" ein
Podium für die Darstellung der Unzufriedenheit breiter
Bevölkerungsschichten mit den beabsichtigten
Schulschließungen und der Vorgehsweise der Schulaufsicht zu deren
Durchsetzung.. Leider stellte sich aber bald heraus, daß es
beiden Parteien darüber hinaus beinahe ausschließlich um die
Darstellung ihrer eigenen Schulkonzepte und Inhalte ging. Den von der
Schließung ihrer Schulen Betroffenen Lösungen anzubieten,
wie sie ihre Schule erhalten konnten, war offensichtlich nicht das
vordergründige Ziel der Veranstaltungsserie.
Insbesondere dazumal politisch ungebundene Elternvertreter
drängten deshalb bald auf die Durchführung eines
Volksantrages. Nachdem die Veranstalter der Treffen (insbesondere Herr
Landtagsabgeordneter Andre Hahn - PDS) dies aber zunächst
ablehnten und massiv dagegen argumentierten, kam es außerhalb
der Treffen zum Beschluß von Elternvertretern, einen Volksantrag
durchzuführen.
Die Schulnetzplanungen der Kreise und Städte sollten innerhalb der
nächsten zwei, drei Monate beschlossen werden. Um
Schulschließungen zu verhindern oder alternative Modelle für
die Überbrückung des Geburtentiefs zu entwickeln, blieb
folglich wenig Zeit.
Auf Grund des hieraus resultierenden Termindruckes mußten
zeitnahe Protestmaßnahmen durchgeführt werden. Um einen
Volksantrag mit daran anschließendem Volksbegehren und
Volksentscheid durchzuführen, muß ein Zeitraum von ca.ein
bis zwei Jahren veranschlagt werden, wobei der Teilschritt Volksantrag
relativ zeitnah realisierbar ist.
Aus Sicht der Elternvertreter war davon auszugehen, daß die
Durchführung des Gesamtvorganges vom Volksantrag bis zum
Volksentscheid weniger an den Unterschriften scheitern würde, als
daran, daß durch die Schließung der Schulen letzlich lange
vorher bereits nicht mehr umkehrbare Tatsachen geschaffen werden, die
den Volksentscheid ins Leere laufen lassen würden.
Der Vorgang um das Bürgerbegehren in Leipzig mit analoger
Zielstelung, welches vor Gericht nicht aus rechtlichen
Gründen sondern mangels der Schulen (diese waren zu dem Zeitpunkt
des Rechtsstreites bereits aufgehoben) scheiterte, bestätigten
diese Denkweise nachhaltig.
Den Eltern ging es zu diesem Zeitpunkt nicht in vordergründiger
Linie um eine Diskussion, über die Änderung von
Schulinhalten, sondern um die Minderung oder Verhinderung von
Schulschließungen. Dies mußte zeitnah geschehen, bevor
vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Deshalb wurde beschlossen, nur einen Volksantrag
durchzuführen, um dann, statt ein Volksbegehren
durchzuführen, mit den Unterschriften als Pfand in
Verhandlungen mit der Landesregierung einzutreten. Dies war eine
zeitnahe und realistische Vorgehensweise.
|
|