
(a.m./26.05.03)
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Genehmigung der Schulnetzplanung von
Chemnitz durch das
Sächsische Kultusministerium (SMK)
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 26.05.2003
Originaltext der Genehmigung
zur Schulnetzplanung von Chemnitz
Mit
Datum 26. Mai 2203 ging in der Stadt Chemnitz folgender Bescheid
zur Schulnetzplanung ein:
"...
Schulnetzplan der Kreisfreien Stadt Chemnitz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Sächsische Staatsministerium für Kultus erlässt
folgenden
Bescheid:
Der Schulnetzplan der Kreisfreien Stadt Chemnitz wird genehmigt.
Hierzu ergehen folgende Nebenbestimmungen:
1. Grundschule
a) Die Erreichung des Richtwertes zur Klassenbildung wird ange-
strebt.
b) In der Eingangsklassenstufe soll die Mindestschülerzahl umge-
setzt werden.
2. Mittelschule
a) Die Erreichung des Richtwertes zur Klassenbildung wird ange-
strebt.
b) An jeder Mittelschule soll in der Eingangsklassenstufe die
Mindestschülerzahl unter Beachtung der Zweizügigkeit erreicht
werden.
- 1 -
________________________________________________________
- 2 -
3. Gymnasien
a) Die Erreichung des Richtwertes zur Klassenbildung wird ange-
strebt.
b) An jedem Gymnasium soll in der Eingangsklassenstufe die Drei-
zügigkeit erreicht werden.
c) Außenstellen können bedarfsgerecht geführt werden.
4. Berufsbildende Schulen
Die Kreisfreie Stadt Chemnitz soll in Abstimmung mit den benach-
barten Landkreisen die angebotenen Schularten / Fachklassen /
Ausbildungsgänge bedarfsgerecht organisieren.
5. Förderschulen und Integration Behinderter
Die Kreisfreie Stadt Chemnitz soll für alle Schularten geeignete
Integrationsstandorte benennen.
6. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Begründung:
.........."
In der Begründung werden zwar Empfehlungen zur Aufhebung weiterer
Mittelschulen ausgesprochen, aber durch die Anordnung im Abschnitt
"Begründung" und nicht im Abschnitt "Bescheid" wird der
Empfehlungscharakter noch unterstrichen!
Unabhängig davon halte ich es persönlich aus meinen
Erfahrungen bei den "Lenkungsgesprächen zur Klassenbildung an den
Mittelschulen" aufgrund des nur bedingt vorhandenen Solidargedankens
bei Teilen der Schulleiter und Eltern für sinnvoll, die Empfehlung
zur Aufhebung von zwei Mittelschulen zur Stabilisierung des Schulnetzes
während des Geburtenloches sofort umzusetzen, denn wenn die
Schließung hierfür Sinn machen soll, dann zu einem Zeitpunkt
niedriger Schülerzahlen und nicht erst, wenn die Zahlen wieder
steigen!
Die Auswahl sollte sich aber eindeutig an drei Punkten orientieren:
- Rücksicht auf die Schulwege und Schulbedingungen
- keine Eingriffe in dritte Schulen zur Umsetzung der
Schließungsabsichten
- Auswahl wirklich unsicherer Standorte
Eingriffe in das Schulnetz, welche sich
ausschließlich
an der Umsetzung des Haushaltkonsolidierungskonzept (HSK) orientieren
oder die nicht wirklich der Stabilisierung des Schulnetzes während
der geburtenschwachen Jahrgänge dienen, lehne ich als
Vorstandsmitglied des Kreiselternrat und Schulpolitiker in aller
Deutlichkeit ab!
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