
"Mißglückte" Beratung,
"mißglückte"
Lenkung, "mißglückte" Klassenbildung
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 03.06.2004
3 Möglichkeiten, die das
gerade keimende Vertrauen in das neue Schulgesetz grundlegend
zerstören können, wenn wir uns nicht wieder auf
Bewährtes rückbesinnen!
Die Stadt Chemnitz
und der Kreiselternrat Chemnitz haben sich im
vergangenen Jahr auf eine "Pärchenbildung" (1) bei der
Klassenbildung der Klassenstufe 5 in Mittelschulen geeinigt und dies
durch entsprechende Beschlüsse des Kreiselternrates und des
Stadtrates hinterlegt. Dabei wurde auf ein Verfahren (s.h.u. unter 1)
zurück gegriffen, welches bereits mehrjährig bei Grundschulen
in Chemnitz erfolgreich praktiziert wurde (Euba - Kleinolbersdorf) und
diesen über das Geburtenloch bei den Grundschulen hinweg geholfen
hat.
Obwohl in der Schulnetzplanbestätigung vom Sächsischen
Ministerium für Kultus nicht als zwingend vorgesehen (wohl aber
von diesem favoritisiert), wurde die Stadt und der Kreiselternrat
Chemnitz mit Nachdruck seitens des Regionalschulamtes in Richtung der
einzügigen Einschulung (statt der Pärchenbildung)
bedrängt. Man einigte sich schließlich auf diese Variante
unter der Maßgabe, daß analog der vergangenen Jahre eine
entsprechende Lenkung so erfolgt, daß die genehmigte
Schulnetzplanung abgesichert werden kann. Dies wurde in einer
gemeinsamen Erklärung letztlich auch im Frühjahr in den
Medien veröffentlicht.
Nach Eingang der diesjährigen Bewerbungen für die
Mittelschulen wurde in einer Besprechung im Regionalschulamt Chemnitz
den Eltern dann aber allen Ernstes mitgeteilt, daß "... mit dem
neuen Schulgesetz die Direktoren mehr Verantwortung bekommen haben und
deshalb diese für die Lenkung der Schüler verantwortlich
sind! ..." (2) Das Regionalschulamt wolle hierauf keinen Einfluß
nehmen. Deshalb fänden im Gegensatz zu den beiden letzten Jahren
keine Lenkungsgespräche statt. (3) Gleichzeitig wurde in dieser
Besprechung den Elternvertretern mitgeteilt, daß sowohl die
Schloß-Mittelschule, als auch die Flemming-Mittelschule und die
Mittelschule Altendorf durch Umlenkung bei den Zweitwünschen (4)
zur erfolgreichen Klassenbildung kommen können.
In dem folgenden Gespräch des Kreiselternrat Chemnitz mit
Regionalschulamt Chemnitz und Stadtverwaltung Chemnitz, wurde seitens
des Regionalschulamtes deutlich gemacht, daß Umlenkungen der
Zweitwünsche zu Schulen mit laufenden Verfahren zum
Mitwirkungsentzug (5) nicht erfolgen dürften. Es wurde nochmals
bekräftigt, daß allein die Schulleiter für die Lenkung
verantwortlich seien.
Mittlerweilen steht allerdings fest, daß sowohl unterschiedliche
Kriterien an die Einleitung eines Verfahrens zum Mitwirkungsentzug
angelegt (6), als auch dann in der "Lenkung" unterschiedlich mit dem
"Verbot" zur Umlenkungen der Zweitwünsche zu Schulen mit laufenden
Verfahren zum Mitwirkungsentzug umgegangen (7) wurde.
Gleichzeitig existieren Schreiben, wo das Regionalschulamt entsprechend
seines gesetzlichen Auftrages (allerdings im Gegensatz zu seinen
Aussagen gegenüber den Elternvertretern) sehrwohl massiv in die
Lenkung eingegriffen hat.
Das derzeit real sich bietende Bild bezüglich der Einschulungen
ist gekennzeichnet von 4 Mitwirkungsentzügen im Mittelschulbereich
(davon 2 definiv vermeidbar!) und einer Unzahl von einzügig
betriebenen Mittelschulen, welche in den kommenden Jahre imense
Probleme bei der Ausbildung der Trennung von Haupt- und Realschule
haben werden (siehe Beispiel Mittelschule Reichenbrand (8)), die bis zu
weiteren Mitwirkungsentzügen führen werden!
Insbesondere den schwächsten Schüler unserer Stadt, die
Hauptschüler, denen wird man zumuten, in der Klasse 7 an die
Schulen zu wechseln, wo Hauptschulklassen aufgemacht werden
können. Eine Situation, die sich mit Sicherheit nicht
lernfördernd auswirken wird.
Die Vorgehensweise in diesem Jahr wirft den traurigen Schatten des
kompletten Versagen von uns allen, die wir Verantwortung für die
Kinder unserer Stadt übernommen haben. Die Vertreter des
Regionalschulamtes, weil sie die bisherige erfolgreiche gemeinsame
Lenkung einseitig nicht mehr zugelassen und gleichzeitig auf einer
Variante zur Geburtenlochüberbrückung bestanden haben, die
selbst bei gutem Willen kaum kalkulierbare Risiken und Probleme birgt,
obwohl gerade sie, als Schulaufsicht wissen mußten, daß
dies für zahlreiche Schulen in Wirklichkeit eine direkte Reise ins
Aus ist.
Es ist aber auch ein Versagen der Stadt, welche sich unter dem Eindruck
der gigantischen zu erwartenden Haushaltlöcher und dem
rießigen Sanierungsrückstau unserer Schulen entgegen der
beiden vergangenen Jahre nicht mehr hinter ihre Kinder und Eltern (ihre
Bürger) gestellt, und ohne nennenswerten "Widerstand"
gravierenden Schulnetzrückbaukonzeptionen zugeneigt, die Eltern
nicht oder ungenügend über die laufenden Verfahren fair und
rechtzeitig informiert hat!
Nicht zuletzt ist es auch ein Versagen von den Elternräten,
daß sie die Vorschläge der Schulaufsicht nicht auf ihre
fachliche Durchführbarkeit geprüft und daß sie im
falschen Vertrauen auf das in den letzten Jahren sehr faire
Verhältnis mit Stadt und Regionalschulamt nicht bereits bei den
Vorboten im November - Dezember 2003/Januar 2004 (s.h. auch die
Presseerklärung zum Ruhen meiner Tätigkeit im
Schulausschuß) eine entsprechende Öffentlichkeit hergestellt
haben.
Angesichts des "Scherbenhaufens des Vertrauens" sollten sich alle
Seiten schnellstens darauf zurück entsinnen, wofür wir alle
wirken sollen - für die Zukunft unserer Kinder. Manches ist, bei
gutem Willen noch kurzfristig reparabel, vieles erst nächstes Jahr
und manches gar nicht mehr.
Vor allem muß die Lehre für das nächste Jahr lauten:
1. Wiedereinführung der Pärchenbildung!
2. Wiedereinführung der gemeinsamen Lenkung!
3. Fortschreibung der Schulnetzplanung anhand der tatsächlichen
(deutlich positiveren, als gemeinhin
dargestellten) Geburtenzahlen und Prognosen!
4. Vorbereitung der jetzt nicht umgesetzten Pärchenbildung
für den Zeitpunkt, wenn die diesjährig in
Mittelschulen einschulenden Klassenstufe die 7.
Klasse erreichen und zahlreiche Klassen infolge
Haupt- und Realschultrennung nicht mehr die
notwendigen Mindestzahlen für die Klassenbildung
erreichen!
Und hier kann man nur alle dringendst bitten: Verspielt diese Chance
nicht noch einmal ! Wir werden keine weitere haben!
Wir brauchen für die Umsetzung der Möglichkeiten des neuen
Schulgesetzes in erster Linie Vertrauen und gegenseitige
Zusammenarbeit. Wer dies jetzt bei der Gestaltung der Schulnetzstruktur
in Frage stellt, verspielt das Vertrauen in die mit dem neuen
Schulgesetz verbundene gemeinsam gewollte Verbesserung des Schulsystems.
(1)
"Pärchenbildung"
Pärchenbildung bedeutet das wechselseitige Einschulen zweier
benachbarter Schulen während des Geburtenloches. Somit setzt
während
der Zeit des Geburtenloches nur jeder zweiter Jahrgang der betroffenen
Schulen aus und keine Schule muß geschlossen werden. Im Gegensatz
hierzu wäre bei zweimaligem Hintereinander-Aussetzen eine
Aufhebung der
Schule beinahe zwangsläufig!
(2) "Klassenbildung"
Die Klassenbildung ist ureigendste Aufgabe der Schulaufsicht. Dies ist
u.a. in einer Verordnung des Sächsischen Kultusministerium zur
Klassenbildung geregelt. Direktoren haben ein entsprechendes
Mitbestimmungsrecht zur Klassenbildung an ihren Schulen, die
gerelle Lenkung, insbesondere bezüglich der Umsetzung der
Zweitwünsche
bei Überschreitung der Aufnahmekapazitäten der
Erstwunschschule erfolgt
jedoch nach den Vorgaben der Schulaufsicht.
(3) "Lenkungsgespräche"
2002 und 2003 wurden gemeinsame Lenkungsgespräche unter Beteilung
von
Regionalschulamt Chemnitz, Stadtverwaltung Chemnitz und Kreiselternrat
Chemnitz durchgeführt. Diese waren nicht immer ganz einfach, aber
immer
im Wesentlichen erfolgreich und in jedem Fall vertrauensbildend!
Das Regionalschulamt ist zu dieser Form der Beteiligung von
Schulträger
und Elternvertretern nicht ausdrücklich verpflichtet und sah
"deshalb"
dieses Jahr keine Notwendig zur geinsamen Durchführung der
Lenkung,
d.h. setzte sie aus!
(4) "Zweitwünsche"
Nicht immer verfügt die Wunschschule über ausreichend
Aufnahmekapazitäten, um alle Bewerber aufnehmen zu können.
Hierfür
müssen die Eltern eine Zweitschule angeben, an welche dann
umgelenkt
werden soll. Dies wird Zweitwunsch genannt.
(5) "Mitwirkungsentzug"
Die Kommune ist für die Bereitstellung der sächlichen Mittel
und des Schulgebäudes zuständig, das Land für die
Bereitstellung der
Lehrer. Stehen nicht genügend Schüler für die Bildung
der notwendigen
Klassen zur Verfügung, entzieht das Land i.d.R. seine Mitwirkung,
d.h.
die Lehrer.
(6) "Unterschiedliche
Kriterien in Chemnitz bei Einleitung eines Verfahren zum
Mitwirkungsentzug"
In Chemnitz wurden Verfahren zum Mitwirkungsentzung eingeleitet bei 2
Schulen, die 16 bis 18 Anmeldungen hatten, während eine Schule mit
10
Anmeldungen kein Verfahren erhielt. Generell positiv ist anzumerken,
auch wenn hier ein grundsätzlicher Verstoß gegen das
Gleichheitsgebot
besteht, kann unterstellt werden, daß damit ein zweites Aussetzen
jener
Schule verhindert werden sollte, was für diese zwangsläufig
zum Aus
geführt hätte, da sie bereits im Vorjahr keine Schüler
aufnehmen
konnte. Gleiches hätte aber auch durch eine entsprechende
Beurteilung
bezüglich der Zweitwünsche trotz Einleitung eines solchen
Verfahrens
realisiert werden können.
(7) "Unterschiedliche
Umgang mit der Lenkung in Chemnitz bei laufendem Verfahren zum
Mitwirkungsentzug"
Während zu einer Schule mit 10 Anmeldungen trotz laufenden
Verfahrens Umlenkungen zugelassen und veranlaßt wurden, blieb
dies
bisher anderen mit 16 bzw. 18 verwehrt.
(8) "Trennung von
Haupt- und Realschule in der 7. Klasse"
In der 7. Klasse werden entsprechend Bildungsempfehlung die
Mittelschulklassen in Haupt- und Realschulklassen getrennt. Es
können
auch Hauptschulgruppen gebildet werden. Dabei muß eine
Hauptschulgruppe
mindestens 12 Schüler umfassen!
Dies wird bei Klassenstärken von einzügig 20 bis 25
Schüler pro
Jahrgang zwangsläufig zu weiteren Mitwirkungsentzügen in der
Größenordnung von ca. 1/3 der jetzt einschulenden
Mittelschulen führen
müssen!
Derzeitiges Beispiel ist die Klassenbildung an der Mittelschule
Reichenbrand, wo zwei Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern
zusammengefaßt werden sollen, während die 6
Hauptschüler (neben den
Hauptschülern von Schönau) möglichst zur Mittelschule
Grüna umgesetzt
werden sollen.
Mit
dem Antrag in dem vom Landtagsabgeordneten initiierten Wortlaut
wird also das gute Ziel eher behindert als unterstützt. Am Besten wäre es also, den
Antrag noch einmal zu überarbeiten und im Sinne der Förderung
des
Kinderwunsches neu zu formulieren - Themen, wie Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, gesicherte Entwicklung und finanzielle Gleich- oder
Ähnlichstellung von Familien mit Kindern gegenüber
Kinderlosen, sollten
da eine bestimmendere Rolle spielen, auch wenn sie im Gegensatz zum
jetzigen Antrag sicher mit finanziellen Ausgaben verbunden wären. Noch ist genügend Zeit um den
Antrag umzuändern und das gute Ziel mit einer nützenden
Maßnahme zu hinterlegen.
>>
Mehr
hierzu: Kolumne
zum Themen-Beitrag !
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