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Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz!
Mittwoch, 18.05.2005 

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Müller

Wo wollen die Sachsen angesichts deutlich rückläufiger Finanzmittel für den Staatshaushalt und gravierender demographischer Veränderungen in der Bildung hin?

von Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 18.05.2005


Ist der eingeschlagene Weg der Straffung des Schulnetzes die einzige Lösungsmöglichkeit?
Die Straffung des Schulnetzes infolge rückläufiger Schülerzahlen sei unvermeidbar um die Bildungsqualität auch zukünftig zu sichern, ja um selbige in Zukunft sogar zu verbessern. Mit dieser Argumentation erfolgte im März/April 2005 der Einstieg in eine "Effektivierung" des Schulnetzes und die Ankündigung flächendeckender massiver Schulschließungen.
Betrachtet man diese Aussagen genauer, muß festgestellt werden, daß dies zwar eine einfache und - oberflächlich betrachtet- auch scheinbar plausible, in der Realität der Fakten aber eher eine denkbar ungünstige, wenn nicht sogar teilweise unzutreffende Wiedergabe der tatsächlichen Handlungsbedingungen darstellt.  Sie läßt zum Einen die tatsächlichen Handlungszwänge und Folgeerscheinungen im Dunklen und beruft sich zum Anderen auf eine deutlich einseitige Auswertung der Schülerentwicklung unter Vermittlung des Eindrucks, daß bisher hierauf kaum oder deutlich zu ungenügend reagiert wurde.
Mittlerweile wird die Diskussion, warum dieser Weg begangen werden soll und vielleicht auch muß, endlich mehr an den tatsächlichen Zwängen orientiert geführt. Hierauf soll im Folgenden vertieft eingegangen werden.

Es gibt vier grundsätzliche Aspekte, welche die Diskussion um Lehrerstellenabbau und Schulschließungen so akut und brisant werden liesen:
1. der Rückgang zur Verfügung stehender Finanzmittel und der strikte Sparkurs der CDU Sachsen
2. das Geburtenloch und die i.d.F. nicht mehr so hohen Schülerzahlen wie zu "Vorwendezeiten" in Sachsen
3. die mit dem Kompromiß zum Volksbgehren "Schule braucht Zukunft" abgesenkte durchschnittliche
    Schülerzahl/Klasse.
4. der geplante Lehrerstellenabbau, welcher eher greift, als der Minderbedarf aus der Straffung des Schulnetzes
   vorliegt.
Verschärft wurde diese Situation durch die von der SPD in der Koalitionsvereinbarung eingeforderte Änderung der Bildungsempfehlung und dem damit zunächst verbundenen dramatischen Änderungen im Einschulungsverhalten für Mittelschulen und Gymnasien.

Betrachtet man alle vorgenannten Punkte in ihrer Gesamtheit, kommt man zu der Erkenntnis,
Punkt daß Einsparungen im Haushalt sowohl des Landes als auch der Kommunen unumgänglich sind
Punkt daß das Geburtenloch und das zukünftige Schülerzahlenniveau Maßnahmen und Anpassungen des Schulnetzes erfordert
Punkt daß aber gleichzeitig in den letzten Jahren gemeinsam durch die Bevölkerung und die CDU-Landesregierung Weichen gestellt worden, die beidem vorgenannten Aspekten entgegen stehen bzw. vernünftige Grenzen bei einer Anpassung setzen.
Punkt daß die zeitliche Differenz zwischen der geplanten Umsetzung des Lehrerstellenabbau und dem Entstehen des tatsächlichen Lehrerminderbedarf aus der Wirkung der Schulnetzeffektivierung (Schulschließungen) für die Bildungsqualität gefährlich groß ist.

Wenn heute darüber gesprochen wird, daß eine Reduzierung der Schulen auf 70% einer Halbierung der Schülerzahlen gegenüber stünde, beziehen sich beide Werte auf unterschiedliche Zeitpunkte der Bezugsbasisbestimmung - bei den Schulen !auf einem Stand von 2000 oder 2002 und bei den Schülern auf Vorwendezahlen! Dies paßt angesichts der Schließungen jedoch nicht zusammen und erzeugt einen verfälschten Eindruck. Völlig unbeachtet bleiben darüber hinaus die längst wieder steigenden Kinder- und Schülerzahlen .
In den letzten Jahren, insbesondere seit 1997 - und verstärkt zwischen 2000 und 2003 - wurden zahlreiche Schulen geschlossen. So wurden z.B. In Chemnitz allein im Zeitraum von 1997 bis Mai 2005 ca. 15 Grundschulen, 18 (+1) Mittelschulen und 5 Gymnasien geschlossen bzw. zur Schließung ausgewiesen. Hinzu kommen die Schließungen in den Eingemeindungen.

Dies bedeutet, daß in Chemnitz gegenüber dem Stand von 1997 (incl. später eingemeindete Ortschaften) die Grundschulen (noch 41+2 von ehemals 56+2) bereits bis heute auf ca. 74%, die Mittelschulen (noch 17+2
von ehemals 36+2) auf ca. 50% und die Gymnasien (noch 6+1 von ehemals 11+1) auf 54 % reduziert wurden! 
Die Grundschulen sind nur deshalb bezüglich der Schulanzahl nicht so weit zurückgefahren, weil eine Vielzahl der geschlossenen Einrichtungen sich in Neubaugebieten befanden und der dort herrschenden Spezifika einer Gleichzeitigkeitsbesiedlung entsprechend ursprünglich zwei und dreizügig betrieben wurden, die übrigen Grundschulen aber meist ein- und zweizügig betrieben werden.. Somit liegen die tatsächlich noch betrieben Züge (Klassen/pro Jahrgang) auch hier deutlich unter 70%, wahrscheinlich ebenfalls bei ca. 55%!
Die derart rigide und einseitige Festlegung auf eine, weit über die bisherigen Anpassungen hinaus gehende Änderung der Schulstrukur und Lehrerkapazitäten durch deutliche Zusammenschrumpfung und Stellenabbau, wie sie derzeit von der Schulaufsicht forciert wird, kann und sollte nicht der einzige gangbare Weg sein.
Sparen bzw. Einsparen ist richtig und wichtig! Dies wird nachhaltig durch die exponierte Stellung Sachsens im Rahmen der ostdeutschen Länder bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln bewiesen. Die Prämissensetzung beim Sparen bzw. Einsparen, d. h. in welchen Bereichen mehr oder weniger bzw. gar nicht eingespart wird, ist aber ebenso entscheidend, wie das Sparen bzw. Einsparen selbst!
Vielleicht sind die nachfolgend aufgeführten Vorschläge ein Anstoß, um über andere, geeignete Möglichkeiten zur Lösung o.g. Zwänge neu nachzudenken. Sicher gibt es darüber hinaus noch weitere oder auch bessere Wege. Erst wenn alle erkennbaren Alternativen gesucht und geprüft wurden und diese alle nicht funktionieren, erst dann sollte auf dem derzeitigen Weg beharrt werden.:

1. Drastische Reduzierung der Schließungen und  Rückgängigmachung der Bildungsempfehlungsänderung
Durch die Schulnetzplangenehmigungen wurde der Schließungsumfang klar umrissen. Sofern nicht deutlich andere Schülerzahlenentwicklungen als prognostiziert eingetreten sind, sollte sich die Schließung auf diesen Umfang reduzieren. Bei deutlichen Abweichungen sollte ggfs. eine Einzelfallprüfung erfolgen.
Durch Rückgängigmachung der Änderung der Bildungsempfehlung würde sich i.d.F. das Einschulungsverhalten wieder dem der Schulnetzplanung zugrunde liegenden Prognosen anpassen, so daß darüber hinausgehende Schließungen nicht notwendig wären.


2. Suchen nach anderen Einsparmöglichkeiten im Bildungshaushalt bzw. tangierenden Haushalten (bei Land und Kommune!)
<- Abspeckung der Aufgaben und des Personalbestandes der Schulaufsicht und deren Neustrukturierung
<- Überdenkung derzeitige Fördermittelprogramme auf deren Nachhaltigkeit (z.B. Medios)
<- Rückführung aller Lehrer aus lehrerfremden Arbeiten in den Schuldienst
<- Schulbezirke für Mittelschulen und damit Planungssicherheit und Einsparung der Lenkung (Personaleinsparung!)
<- Überprüfung der Lehrerausbildung (Fächerzusammenstellung) auf Auslastbarkeit auch bei kleineren Schulen
<- Optimierung der Schulbezirke unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten mit dem Ziel effektiver Klassenbildungen
<- Neuregelung des Schülerverkehrs
<- Vereinheitlichung (statt "Wahlfreiheit"!) der Lehrmittel und damit verbunden, Aushandlung günstigerer Bezugspreise
<- Schulhausreinigung teilweise durch Schüler (nur ergänzende Reinigungsdienste)
<- usw.
(Auszug möglicher Einsparungsmöglichkeiten)


3.
Ein Urnengang (Volksbefragung) oder Prämissenverschiebung ohne Volksbefragung
Für nicht vermeidbare Mehrkosten infolge Nichterreichung der bundesweit üblichen durchschnittlichen Klassenstärke wird mit der Vorgabe von Einsparungsmöglichkeiten in anderen, für die Entwicklung des Freistaates weniger relevanten Haushaltbereichen (z.B.: Kultur) eine Gegenfinanzierung zur Abstimmung gestellt und damit der Bevölkerung die Zwänge des Handelns näher gebracht.
Gleiches könnte auch eigenverantwortlich in Angriff genommen werden.

Das momentan in Überlegung befindliche neuerliche Volksbegehren, sollte es mit den ursprünglichem Wortlaut neu aufgelegt und ggf. erfolgreich durchgeführt werden, wovon wohl ausgegangen werden dürfte, löst lediglich die Probleme für Eltern und Schüler, vielleicht auch für die Lehrer. Die für die Entwicklung Sachsens gleichbedeutend wichtigen haushalttechnischen Aspekte verschärft es aber eher. Gleichzeitig wäre ein solches Volksbegehren, bei Beibehaltung des bisherigen Wortlautes, eine fragliche Mischung von berechtigten Wünschen der Schüler und Eltern nach akzeptablen Schulwegen mit nicht wirklich von der Masse der Eltern und Schülern gewollten parteipolitischen Bildungsinhalten bestimmter Parteien.
Das schnellstmögliche Ausloten anderer Alternativen sollte deshalb in unser aller Interesse sein und oberste Priorität besitzen. Versuchen wir gemeinsam diesen zugespitzten Konflikt als Chance aufzufassen, um einen, unseren derzeitigen Bildungszielen entsprechenden neuen Weg einzuschlagen.

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Aspekt 1:
Die finanziellen Rahmenbedingungen insgesamt und auch für die Gestaltung von Bildung verändern sich laut Aussage der Landesregierung Sachsens dramatisch.


Landeshaushalt:
Punkt Mindermittel aus dem Länderfinanzausgleich
Im Rahmen des Länderfinanzausgleich erhält der Freistaat Sachsen als sogenanntes "Nehmerland" in größerem Umfange Finanzmittel zugewiesen. Diese werden entsprechend der Einwohnerzahl Sachsens festgelegt. Da diese noch immer rückläufig ist (und wohl auch in Zukunft noch so bleiben wird)  entwickeln sich auch diese Mittelzuweisungen rückläufig.
Punkt Mindermittel aus dem Solidarpakt West-Ost
Im Rahmen des Solidarpaktes wurde der Solidaritätsbeitrag (Steuern) eingeführt. Dieser wird in den nächsten Jahren drastisch zurückgeführt, d.h. diese Mittelzuweisungen an den Freistaat Sachsen entwickeln sich i.d.F. stark rückläufig.
Punkt Mindermittel aus der EU-Förderung
Seitens der Europäischen Union wurden zur Angleichung der Verhältnisse in großem Umfang Fördermittel für die "ehemals" struktur- und wirtschaftsschwachen "Ostländer" (ehemalige DDR) bereitgestellt. Mit der Aufnahme der neuen Beitrittsländer im Osten erfolgt nun auch eine Neueinstufung der Bedürftigkeit. Hierdurch kommt es zu einer deutlichen Absenkung der Bedürftigkeitseinstufung um bis zu zwei Kategorien und damit zu gravierenden Minderzuweisungen an Fördermitteln für den Freistaat Sachsen. 
Punkt Mindermittel aus dem Bundeshaushalt
Infolge der schlechten Wirtschaftslage in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere durch die derzeitige Absenkung der Steuereinnahmenprognose für den Bund, erhält der Freistaat Sachsen voraussichtlich deutlich weniger Finanzmittel vom Bund, als im Haushalt veranschlagt.

Kommunalhaushalte:
Punkt Mindermittel vom Land bzw. Bund
Alle unter Landeshaushalt aufgeführten Mindermittel schlagen direkt oder indirekt auch auf die Kommunen und Landkreise durch.
Punkt Mindermittel aus der Gewerbesteuer
Infolge der schwachen Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland ist die Einnahmesituation aus der Gewerbesteuer i.d.R. rückläufig oder stagnierend.
Punkt Mehraufwendungen aus Hartz-IV
Die veränderte Arbeitsteilung im Zuge von Hartz-IV führte auch zu veränderten zusätzlichen finanziellen Lasten für die Kommunen, welche nicht vollständig vom Bund aufgefangen wurden.
Punkt Mehraufwendungen aus Aufgabenverschiebungen Freistaat - Kommunen
Der Freistaat zog und zieht sich infolge Einsparungen teilweise von eigenen Aufgaben zurück. Dies führt in manchen Bereichen zu zusätzlichen Aufwendungen für die Kommunen und Landkreise.
Bsp.:
Ausdünnung Schulnetz (Einsparung Freistaat)  -> Erhöhung Bedarf Schülerbeförderung (Kosten für Kommunen)

Zusammengefasst bedeutet dies, daß sowohl für die Kommunen und Landkreise als auch den Freistaat deutlich weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Einsparungen in den Haushalten sind also unvermeidbar!

Ob diese Einsparungen angesichts

Punkt der aus der dramatischen Destrukturierung unserer Gesellschaft  (z.B.: Zerfall der Familien, erhöhte Mobilität, Wegfall der Verwurzlung mit Heimat und Familie)
Punkt dem Einfluß des Werteverfalls   (z.B.: "Geiz is geil", Gewaltbereitschaft, politischer und sonstiger Radikalismus)
Punkt der Überreizung mit (z.T. auch problematischen) Informationen   (z.B.: Medien, Internet, Werbung, usw.)
Punkt der veränderten Schulwegsituation  (z.B.: Verkehrszunahme, Kriminialität, Drogen)
tatsächlich auch auf das Bildungswesen Auswirkungen haben darf, ist eine Frage, die - frei von politischer oder ideologischer Polemik - gesamtgesellschaftlich beantwortet werden muß.

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Aspekt 2:
Die Schülerzahlen halbieren sich in der Zukunft. 
Quellen:
BKS e.V. /"Demographische Gesichtspunkte gegenwärtiger Entwicklung in Hinblick auf die Schulnetzplanung"
RSA Chemnitz / "Schulreporte"
Stadtverwaltung Chemnitz "Schülerzahlenprognosen")


In den unmittelbaren Nachwendejahren gab es einen dramatischen Einbruch bei der Anzahl der Geburten, welcher 1994 seinen Höhepunkt erreichte. Die Größenordnung ist mit 50% hier sicher optimistisch beurteilt. Gründe hierfür lagen u.a. darin:

1. Unsicherheit über die persönliche und familiäre Situation nach der Wende

Die Menschen mußten sich in der neuen Gesellschaftsform erst einmal zurecht finden und neu einrichten. Im Prozeß der wirtschaftlichen Angleichung wird dieser Fakt an Bedeutung verlieren, hängt jedoch regional in monostrukturierten Gebieten (z.B.: Ostsachsen) vom Abschluß dieses Wandels ab.

2. Altersstruktureffekt - Angleich des Zeitpunktes für Erstgeburten an das "Westniveau" (statt mit 18 bis 22 auf 28 bis 32!)

Das Verhalten der Frauen im gebährfähigen Alter in Ostdeutschland hat sich im wesentlichen an das Verhaltensmuster in Westdeutschland angepaßt. Während in den alten Bundesländern das durchschnittliche Gebäralter bei 28 Jahren liegt, war in Ostdeutschland die Gebärphase vor der Wende in dem Alter meistens schon abgeschlossen, da es unter 25 lag.
Die Altersstruktur der gebährfähigen Frauen ist eine weitere nicht zu unterschätzende Größe. Der Aufbau der Bevölkerung im Freistaat Sachsen vom 31.12.2004 weißt nach, daß die Anpassung des Gebäralters einen "Einbruch" der Entwicklung der Anteile der Frauen einzelner Altersstufen von 18 bis 24 Jahren erkennen läßt. Dieses Defizit führte in den kommenden Jahren nur zu einem geringen Geburtenanstieg. Die "Talsohle" des Geburtenrückganges wurde 1994 durchschritten.

Prognose Geburtenentwicklung (Stand 1995):

Jahr
1989 1994 2005
2010
Geburtenzahlen absolut
200.000 78.000 120.000 130.000
Geburtenzahlen in %
100%
39% 60% 65%

3. Wanderungen

Es wird prognostiziert, daß die anfangs extrem hohen Abwanderungen bis zum Jahre 2010 drastisch abnehmen und zukünftig kaum Einfluß auf die Geburten- und Schülerzahlen haben werden.

Ab 1994 stiegen die Geburtenzahlen jedes Jahr deutlich an, um sich dann ab ca. 2000 auf einem relativ hohen Niveau zu stabilisieren.
Am Beispiel von Chemnitz stellte sich dies wie folgt dar:

Geburtsjahr
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003 2004
Einschulung
1995/6
1996/7
1997/8 1998/9 1999/00 2000/1 2001/2 2002/3 2003/4 2004/5 2005/6 2006/7 2007/8 2008/9 2009/10 2010/11
Prognosen Einschulungen
















- Stand 1997


1943 1407 1299 1199 1217 1346 1488






- Stand 2000




1299 1199 1213 1326 1479 1533 1641 1761 1784


- Stand 2004






1326
1435
1494
1587
1689
1748
1730
1750 1706



65,5%
47,5%
43,9%
40,4%
40,9%
44,7%








Feststellungen
Einschulungen
















- Stand 1997 2964














- Stand 2000-2
(Grundschulen)

2743 2206 1506 1400 1300
(1132)
1297 1370








100%
92,5%
74,4%
50,8%
47,2%
43,9%
43,8%
46,2%
48,4%
50,4%
53,5%
57,0%
59,0%
58,4%
59,0%
57,6 %

Es ist anzumerken, daß mindestens bis 2002 die Prognosen immer deutlich unter den tatsächlichen Einschulungen angeordnet waren!
Zusammengefasst bedeutet dies, daß zwar zwischenzeitlich durchaus über einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren von einer halbierten Schülerzahl gesprochen werden kann, generell wird aber die nächsten zehn bis zwanzig Jahre von einer deutlich höheren Schülerzahl (ca. 70 bis 75%) auszugehen sein.
Ob in fünf bis zehn Jahren tatsächlich das nächste prognostizierte Geburtenloch und damit in
fünfzehn oder zwanzig Jahren das nächste Schülerloch ansteht, wird sehr davon abhängen, wie sich das veränderte Alter für Erstgeburten auswirkt und welche Maßnahmen und Einstellungen die deutsche Gesellschaft dazu gefunden hat, um die Fehlentwicklung in der Demographie und in der Verletzung des Gesellschaftsvertrages (Kinder - Eltern - Rentner)  positiv zu lösen. Angesichts der unbedingten Notwendigkeit zur Lösung dieser Problematik sollte hier durchaus eine eher positivere und optimistischere Herangehensweise gewählt werden.


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Aspekt 3:
Der Kompromiß zum Volksbegehren hat in Sachsen ein Status Quo bezüglich der Schulstruktur geschaffen, welches für Schüler und Eltern deutlich günstiger aber für den Landes- und Kommunalhaushalt teurer ist, als das in anderen Bundesländern.

Mit der Fixierung der Klassenmindeststärken und -obergrenzen im Zuge des Kompromisses zum Volksbegehren "Schule braucht Zukunft" wurde indirekt zwangsläufig - insbesondere bei Grundschulen - auch eine Neueinnivellierung der durchschnittlichen Schülerzahl pro Klasse bewirkt.
Das Schulgesetz schreibt vor, daß bei einer Grundschule 15 Schüler/Klasse ein Öffentliches Bedürfnis und damit deren Betreibung bzw. die Eröffnung einer Klasse rechtfertigen. Insbesondere in den strukturschwachen Bereichen wird es folglich kaum zu nennenswert größeren Klassenbildungen kommen als 15 bis 20 Schüler/Klasse.
Bei Mittelschulen
schreibt das Schulgesetz vor, daß 2x 20 Schüler/Jahrgang ein Öffentliches Bedürfnis und damit deren Betreibung bzw. die Eröffnung von zwei Klassen rechtfertigen. Insbesondere in den strukturschwachen Bereichen wird es folglich kaum zu nennenswert größeren Klassenbildungen kommen als 20 bis 25 Schüler/Klasse.
Aus den vorgenannten Gründen
liegt damit in Sachsen die durchschnittliche Schülerzahl jetzt neu bei ca 20 bis 21 Schüler pro Klasse. Bundesweit üblich ist, wie bis zum Kompromiß in Sachsen auch, 25 Schüler/Klasse - eine Tatsache, die insbesondere bei den "Geberländern" im Länderfinanzausgleich auf Unmut stößt.
Ob der Unmut der "Geberländer" und die Zielstellung niedriger Kosten eine Rückkehr zu einer durchschnittlichen Klassenstärke von 25 Schülern/Klasse rechtfertigen, hängt sehr von der Beurteilung des mit dem Kompromiß gegebenen Wortes/Versprechen (Vertrauen in die Aussage von Politik!) sowie der Auslegung des nach wie vor unbestimmten Rechtsbegriffes des "Öffentlichen Bedürfnisses" während des Rest des Schülerloches ab.
Bei Grundschulen ist bereits derzeit infolge der Erreichung des Geburtenloch-Endes und der Kompetenzverteilung bei der Schulbezirksbildung eine Rückkehr zu dem anvisierten Schülerzahlendurchschnitt ohne Gesetzesänderung  gegen den Willen der Kommunen und deren Einwohner de facto nahezu unmöglich.


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Aspekt 4:
Die geplanten Einsparungen im Landeshaushalt/Bereich Bildung begründen sich im Wesentlichen auf dem Lehrerstellenabbau. Die für den Lehrerminderbedarf notwendigen Schulschließungen greifen aber nur etappenweise und erst in den nächsten zwei bis vier Jahren in vollem Umfange.

Eine Schulschließung geht stets über mehrere Jahre, während dessen an diesem Objekt trotzdem ein weitgehend kompletter Lehrkörper vorgehalten werden muß. Bei Grundschulen ist hierbei von ein bis drei Jahren  auszugehen, bei Mittelschulen von zwei bis vier Jahren.
Ein wirklich nennenswerter Minderbedarf bei Lehrern aus Schulschließungen tritt folglich erst bei der tatsächlichen Schließung  der Schulen in zwei bis vier Jahren ein. Zwischenzeitlich treten im wesentlichen Minderauslastungen der Lehrer an den Schulen auf, welche seperate Regelungen erfordern.
Sollte folglich bereits mit dem nächsten S
chuljahr die Umsetzung des Abbaus der Lehrerstellen im vollen Umfang erfolgen, würde ein drastisches Defizit aus Lehrerbereitstellung und Lehrerbedarf für die nächsten zwei bis drei Jahre entstehen. Dies würde sämtliche von Eltern und Landesregierung erzielten Erfolge bezüglich der Bildungsqualität in Frage stellen. Ergänzungsbereich, spezielle Förderung und Arbeitsgemeinschaften - all dies stünde zur Disposition.
Im Übrigen würde ein reiner Stellenabbau noch immer nicht den längst überfälligen Einstellungskorridor für Junglehrer schaffen. Gelingt es aber nicht, spätestens ab nächstes Jahr einen Solchen in der Größenordnung von 3% bis 5 % zu schaffen, gerät Sachsen - unabhängig, ob es jetzt Kündigungen gibt oder nicht - in spätestens 10 Jahren infolge altersbedingter Kündigungen in einen absoluten Lehrernotstand. Hier sind auch die Gewerkschaften in der Pflicht bezüglich des Anbieten flexibler Lösungen für diesen Einstellungskorridor statt dem Beharren auf dem tariflichen Alterskündigungsschutz und der Aufforderung zur Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen für Junglehrer.


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Geschlossene oder per gefaßtem Beschluß zur Schließung ausgewiesene Grundschulen in Chemnitz und Eingemeindungen seit 1997:
01 Grundschule Rabenstein
02 Grundschule Stelzendorf
03 Grundschule Furth
04 Theodor-Körner-Grundschule
05 Alexander-v.Humboldt-Grundschule
06 F.-A.-W.-Diesterweg-Grundschule
07 Johann-Gottfried-Herder-Grundschule
08 Grundschule Erfenschlag
09 Grundschule Altchemnitz
10 Max-Planck-Grundschule
11 Linden-Grundschule
12 Albert-Einstein-Grundschule
13 Grundschule An der Dittersdorfer Straße
14 Grundschule Kappel
15 Maxim-Gorki-Grundschule

Geschlossene oder per gefaßtem Beschluß zur Schließung ausgewiesene Mittelschulen in Chemnitz und Eingemeindungen seit 1997:
01 Mittelschule Rabenstein
02 Mittelschule Siegmar
03 Pablo-Neruda-Mittelschule
04 Mittelschule Röhrsdorf
05 Käthe-Kollwitz-Mittelschule
06 Mittelschule Borna
07 Karl-Liebknecht-Mittelschule
08 Theodor-Körner-Mittelschule (Weerth)
09 Alexander-v.Humboldt-Mittelschule
10 Yorkschule -Mittelschule
11 Johann-Gottfried-Herder-Mittelschule
12 Theodor-Neubauer-Mittelschule
13 Mittelschule Harthau
14 Blaise-Pascal-Mittelschule
15 Gottfried-Keller-Mittelschule
16 Max-Planck-Mittelschule
17 Mittelschule Markersdorf
18 Otto-Lilienthal-Mittelschule
19 Robert-Koch-Mittelschule

Geschlossene oder per gefaßtem Beschluß zur Schließung ausgewiesene Gymnasien in Chemnitz und Eingemeindungen seit 1997:
01 Alexander-v.-Humboldt-Gymnasium
02 Gottfried-Leibnitz-Gymnasium
03 Gymnasium "Am Schloßteich"
04 Immanuel-Kant-Gymnasium
05 Werner-Heisemberg-Gymnasium


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 Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2005 in: | Chemnitz-Report!
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