
Antrag zur
Förderung der Familie
von Andreas Peter Müller | (c)
Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 13.06.2007
"Bei Personalneueinstellungen
der Stadtverwaltung Chemnitz sowie ihrer Unternehmen, Einrichtungen und
Eigenbetriebe sollen künftig bei gleicher Qualifikation Bewerber
mit wirtschaftlich noch nicht selbstständigen Kindern bevorzugt
werden!"
Die Förderung
der Familie sowie die Förderung des
Kinderwunsch gehören zu den schönsten und hervorragendsten
Aufgaben der Politik. Eine Thematisierung dieser Aspekte, egal in
welcher Form ist immer wichtig. Auch ein Antrag kann hier viel Gutes
leisten.
Dieser von einem
Landtagsabgeordneten initierte Antrag erzeugt jedoch, trotz seines guten Zieles, mehr
Probleme als Nutzen. Er grenzt aus, fördert falsche Zielgruppen,
nimmt potentiellen Familiengründern Chancen und schliesst absolut
ungwollte Personengruppen mit ein.
Wo liegen die Schwachpunkte?
1. Antidiskriminisierungsgesetz:
Lt. dem Gesetz darf niemand bei Bewerbungen diskriminiert werden. Die
Folge einer solcher Verfahrensweise wäre aber zumindest eine
Diskriminierung aller derjenigen Personen, die keine Kinder bekommen
können, denn ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung
würden drastisch reduziert.
Wie weit hier also das Antidiskriminisierungsgesetz greifen würde,
wird sicher auf dem Rechtswege noch zu prüfen sein.
2. Ungewollte Benachteiligung zahlreicher Gruppen:
Mit einer Festlegung, wie in dem bisherigen Antrag gefordert,
würden weiterhin alle die Eltern benachteiligt, welche ein, zwei,
drei oder mehr Kinder aufgezogen haben, aber deren Kinder mittlerweile
berufstätig sind. Wenn diese Personen, die nach Auszug der Kinder
entstehenden zeitlichen Freiräume nutzen wollen, um sich beruflich
zu verändern oder wieder in ihren früheren Beruf
zurückkehren zu wollen, werden sie dafür
"bestraft", daß ihre Kinder schon wirtschaftlich
selbstständig sind. Ihre Lebensleistung "Kinderaufziehen" wird
gegen sie verwendet.
Ebenfalls benachteiligt würden alle Berufseinssteiger, die sich
erst einmal die wirtschatliche Basis für eine Familie und Kinder
schaffen müssen, z.B. nach Beendigung der Lehre bzw. des Studiums.
Zu diesem Zeitpunkt haben die Wenigsten bereits Kinder. Der Zugang wird
Ihnen folglich erschwert. Sie wandern ab oder stellen den Familien- und
Kinderwunsch rein aus finanziellen Gründen weit nach hinten in
ihrer privaten Prioritätenliste.
3. Zielgruppe verfehlt das Problem:
Die Zielgruppe sollten, wenn schon, dann in erster Linie Frauen und
alleinerziehende Männer sein, denn dort sind die Probleme der
Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung gegeben.
Bei Männern spielt im Zusammenhang mit Bewerbungen generell die
Frage der Kinder nur dann eine Rolle, wenn sie alleinerziehend sind.
Probleme mit der Einstellung haben hier weitgehend ausschließlich
Frauen und alleinerziehende Männer, da große Teile der
Gesellschaft noch immer nur ihnen die Verantwortlichkeit
(Arbeitsausfälle bei Krankheit der Kinder usw.) für die
Kindererziehung zuschreiben. Frauen aber, die weniger Chancen im Beruf
haben, werden keine Kinder haben wollen.
4. Förderung nicht gewollter Persongruppen:
Völlig
ungewollt bei der Förderung dürften nicht aufziehende
Väter (Mütter) sein. Insbesondere die nach derzeitigem Text
leider automatisch greifende Bevorzugung bei der Einstellung von
"Vätern", die außer bei der Zeugung
kein Interesse für die Partnerin oder das Kind zeigten oder sich
dann
gar noch vor der Unterhaltszahlung drücken, darf nicht bleiben.
Auch diese traurigen Fälle
fallen leider derzeit in die Begünstigungsklausel.
5. Ziel kontra Realisierung:
Ziel des Antrages sind die Förderung der Familie, von mehr Kindern
bzw. die Förderung des Kinderwunsches. Hierzu sind
Rahmenbedingungen erforderlich. Für Familiengründungen und
Kinderwunsch braucht man berufliche Einstiegschancen und möglichst
eine materielle Basis. Wenn man nach der Aufzugsleistung von Kindern
nicht wieder im Berufsleben einsteigen kann, ist dies wenig
förderlich.
Die Wahrscheinlichkeit aber, bei jemand der bereits Kinder hat,
unbedingt weitere Kinder als oberste Priorität in seinem weiteren
Leben anzusetzen - unmittelbar nachdem er/sie erst einmal wieder im
Beruf Fuß gefasst hat (z.B.: nach einem Paussieren im Beruf wegen
Geburt) - ist deutlich niedriger, als bei sehr jungen
Berufseinsteigern/innen. Letztere sind aber benachteiligt,
ausgegrenzt.
6. Förderung Kinderwunsch:
Anträge, die die Entscheidung für Kindern fördern
sollen, müssen sich u.a. auf drei Ziele ausrichten:
1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(Kindergrippen, KiTas, Horte, Ganztagsangebote,
Freizeitangebote, Arbeitsbedingungen usw.)
2. Gesicherte Entwicklung
(ausreichender Erwerb, erschwingliche Bildung und
Schülerbeförderung, sichere Schulwege, optimale
Beschulung und Betreuung, usw.)
3. Finanzielle Gleich- oder Ähnlichstellung von Familien mit
Kindern gegenüber Kinderlosen
(Steuerrecht, 3-Generationen-Vertrag bei der Rente
usw.)
Mit dem Antrag in dem vom Landtagsabgeordneten initiierten Wortlaut
wird also das gute Ziel eher behindert als unterstützt. Am Besten wäre es also, den
Antrag noch einmal zu überarbeiten und im Sinne der Förderung
des
Kinderwunsches neu zu formulieren - Themen, wie Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, gesicherte Entwicklung und finanzielle Gleich- oder
Ähnlichstellung von Familien mit Kindern gegenüber
Kinderlosen, sollten
da eine bestimmendere Rolle spielen, auch wenn sie im Gegensatz zum
jetzigen Antrag sicher mit finanziellen Ausgaben verbunden wären. Noch ist genügend Zeit um den
Antrag umzuändern und das gute Ziel mit einer nützenden
Maßnahme zu hinterlegen.
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