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Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz!
Donnerstag, 13.06.2007

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Müller

Antrag zur Förderung der Familie

von Andreas Peter Müller | (c) Chemnitz-Report! Unabhängiges Journal aus Chemnitz! | 13.06.2007


"Bei Personalneueinstellungen der Stadtverwaltung Chemnitz sowie ihrer Unternehmen, Einrichtungen und Eigenbetriebe sollen künftig bei gleicher Qualifikation Bewerber mit wirtschaftlich noch nicht selbstständigen Kindern bevorzugt werden!"
Die Förderung der Familie sowie die Förderung des Kinderwunsch gehören zu den schönsten und hervorragendsten Aufgaben der Politik. Eine Thematisierung dieser Aspekte, egal in welcher Form ist immer wichtig. Auch ein Antrag kann hier viel Gutes leisten.

Dieser
von einem Landtagsabgeordneten initierte Antrag erzeugt jedoch, trotz seines guten Zieles, mehr Probleme als Nutzen. Er grenzt aus, fördert falsche Zielgruppen, nimmt potentiellen Familiengründern Chancen und schliesst absolut ungwollte Personengruppen mit ein.

Wo liegen die Schwachpunkte?
 
1. Antidiskriminisierungsgesetz:
Lt. dem Gesetz darf niemand bei Bewerbungen diskriminiert werden. Die Folge einer solcher Verfahrensweise wäre aber zumindest eine Diskriminierung aller derjenigen Personen, die keine Kinder bekommen können, denn ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung würden drastisch reduziert.
Wie weit hier also das Antidiskriminisierungsgesetz greifen würde, wird sicher auf dem Rechtswege noch zu prüfen  sein.

2. Ungewollte Benachteiligung zahlreicher Gruppen:
Mit einer Festlegung, wie in dem bisherigen Antrag gefordert, würden weiterhin alle die Eltern benachteiligt, welche ein, zwei, drei oder mehr Kinder aufgezogen haben, aber deren Kinder mittlerweile berufstätig sind. Wenn diese Personen, die nach Auszug der Kinder entstehenden zeitlichen Freiräume nutzen wollen, um sich beruflich zu verändern oder wieder in ihren früheren Beruf zurückkehren zu wollen,  werden  sie  dafür "bestraft", daß ihre Kinder schon wirtschaftlich selbstständig sind. Ihre Lebensleistung "Kinderaufziehen" wird gegen sie verwendet.
Ebenfalls benachteiligt würden alle Berufseinssteiger, die sich erst einmal die wirtschatliche Basis für eine Familie und Kinder schaffen müssen, z.B. nach Beendigung der Lehre bzw. des Studiums. Zu diesem Zeitpunkt haben die Wenigsten bereits Kinder. Der Zugang wird Ihnen folglich erschwert. Sie wandern ab oder stellen den Familien- und Kinderwunsch rein aus finanziellen Gründen weit nach hinten in ihrer privaten Prioritätenliste.

3. Zielgruppe verfehlt das Problem:
Die Zielgruppe sollten, wenn schon, dann in erster Linie Frauen und alleinerziehende Männer sein, denn dort sind die Probleme der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung gegeben.
Bei Männern spielt im Zusammenhang mit Bewerbungen generell die Frage der Kinder nur dann eine Rolle, wenn sie alleinerziehend sind. Probleme mit der Einstellung haben hier weitgehend ausschließlich Frauen und alleinerziehende Männer, da große Teile der Gesellschaft noch immer nur ihnen die Verantwortlichkeit (Arbeitsausfälle bei Krankheit der Kinder usw.) für die Kindererziehung zuschreiben. Frauen aber, die weniger Chancen im Beruf haben, werden keine Kinder haben wollen.

4. Förderung nicht gewollter Persongruppen:
Völlig ungewollt bei der Förderung dürften nicht aufziehende Väter (Mütter) sein. Insbesondere die nach derzeitigem Text leider automatisch greifende Bevorzugung bei der Einstellung von "Vätern", die außer bei der Zeugung kein Interesse für die Partnerin oder das Kind zeigten oder sich dann gar noch vor der Unterhaltszahlung drücken, darf nicht bleiben. Auch diese traurigen Fälle fallen leider derzeit in die Begünstigungsklausel.

5. Ziel kontra Realisierung:
Ziel des Antrages sind die Förderung der Familie, von mehr Kindern bzw. die Förderung des Kinderwunsches. Hierzu sind Rahmenbedingungen erforderlich. Für Familiengründungen und Kinderwunsch braucht man berufliche Einstiegschancen und möglichst eine materielle Basis. Wenn man nach der Aufzugsleistung von Kindern nicht wieder im Berufsleben einsteigen kann, ist dies wenig förderlich.
Die Wahrscheinlichkeit aber, bei jemand der bereits Kinder hat, unbedingt weitere Kinder als oberste Priorität in seinem weiteren Leben anzusetzen - unmittelbar nachdem er/sie erst einmal wieder im Beruf Fuß gefasst hat (z.B.: nach einem Paussieren im Beruf wegen Geburt) -  ist deutlich niedriger, als bei sehr jungen Berufseinsteigern/innen. Letztere sind aber benachteiligt, ausgegrenzt. 

6. Förderung Kinderwunsch:
Anträge, die die Entscheidung für Kindern fördern sollen, müssen sich u.a. auf drei Ziele ausrichten:
1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    (Kindergrippen, KiTas, Horte, Ganztagsangebote, Freizeitangebote, Arbeitsbedingungen usw.)
2. Gesicherte Entwicklung
   (ausreichender Erwerb, erschwingliche Bildung und Schülerbeförderung, sichere Schulwege, optimale
   Beschulung  und Betreuung, usw.)
3. Finanzielle Gleich- oder Ähnlichstellung von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen
    (Steuerrecht, 3-Generationen-Vertrag bei der Rente usw.)

Mit dem Antrag in dem vom Landtagsabgeordneten initiierten Wortlaut wird also das gute Ziel  eher behindert als unterstützt.
Am Besten wäre es also, den Antrag noch einmal zu überarbeiten und im Sinne der Förderung des Kinderwunsches neu zu formulieren - Themen, wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gesicherte Entwicklung und finanzielle Gleich- oder Ähnlichstellung von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen, sollten da eine bestimmendere Rolle spielen, auch wenn sie im Gegensatz zum jetzigen Antrag sicher mit finanziellen Ausgaben verbunden wären. Noch ist genügend Zeit um den Antrag umzuändern und das gute Ziel mit einer nützenden Maßnahme zu hinterlegen.


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